Fragen und Antworten zu AVL
Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.
Steuer
Für bestimmte Erträge erfolgt bei Investmentfonds eine zusätzliche Belastung der Körperschaftssteuer auf der Fondsebene. Man spricht von einer "Teilfreistellung", da diese zusätzliche Vorbelastung durch teilweise steuerliche Freistellungen der Ausschüttungen, der Vorabpauschale sowie Veräußerungsgewinnen ausgeglichen wird. Abhängig ist die Teilfreistellung vom Steuerstatus des Anlegers und der Fondskategorie.
Die Teilfreistellung beträgt für Privatanleger:
- bei Aktienfonds 30 Prozent (mind. 51 Prozent Aktienanteil)
- bei Mischfonds 15 Prozent (mind. 25 Prozent Aktienanteil)
- bei Immobilienfonds 60 Prozent (mind 51 Prozent in Immobilien oder Immobiliengesellschaften)
- bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80 Prozent (mind. 51 Prozent in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften)
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Auf der Grundlage der Anlagepolitik des Fonds erfolgt die Zuordnung zu einer Fondskategorie. Die Fondsgesellschaft teilt die Qualifizierung des Fonds mit (z.b Immobilienfonds oder Aktienfonds). In den Anlagebedingungen des Fonds wird diese Qualifizierung ausgewiesen.
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Mit folgendem Formular können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrages bei der Fondsdepot Bank ändern:
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Mit folgendem Formular können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrages für Ihr ebase Depot der FNZ Bank ändern:
Alternativ können Sie in Ihrem Online-Zugang für Ihr ebase Depot der FNZ Bank die Änderung vornehmen:
Depot/Konto > Kundendaten > Steuerverrechnung/Freistellungsauftrag > anzeigen/ändern
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Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds liefert das Investmentsteuergesetz (InvStG), welches mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine grundlegende Reform erfuhr.
Dieses Bundesgesetz hat den Ursprung im "Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)" vom 15. Dezember 2003: Zum PDF
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Ja, die verrechneten Vorabpauschalen können zu einem Verlust führen bzw. ein bereits vorhandener Verlust kann erhöht werden.
Hintergrund: Um eine doppelte Besteuerung auszuschließen, werden nach § 19 Absatz 1 Satz 3 InvStG die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen.
Bezahlte Vorabpauschalen können somit nicht nur ein Gewinn mindern, sondern gegebenenfalls auch zu einem steuerwirksamen Verlust führen. Ein bereits vorhandener Verlust wird durch angesetzte Vorabpauschalen erhöht.
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Nein, sie kann nicht negativ werden. Wenn der Basisertrag niedriger ist, als die Ausschüttung, wird die Vorabpauschale zwar rechnerisch negativ, es entsteht jedoch in diesem Fall keine Vorabpauschale. Lediglich die Ausschüttung muss dann versteuert werden.
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Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, wenn Fondsanteile regelmäßig in einem Sparplan oder erst im Laufe eines Jahres gekauft werden.
Die Vorabpauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum vorangeht.
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Sollte der Depotstelle keine Mitteilung vorliegen, dass Sie Steuerausländer sind, werden die Erträge versteuert. Sie haben aber die Möglichkeit, dies bei Ihrer Depotstelle vermerken zu lassen. Die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland finden so auf Ihre Erträge keine Anwendung. Damit können Sie den Vorteil einer Steuerstundung nutzen.
Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Erträge in Ihrem Heimatland entsprechend versteuern lassen.
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Mit folgendem Formular können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrages bei der comdirect ändern:
Freistellungsauftrag (comdirect)
Alternativ können Sie in Ihrem comdirect Online-Zugang die Änderung vornehmen:
Verwaltung > Steuerübersicht > Angaben zum Freistellungsauftrag > Freistellungsauftrag ändern
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Die Besteuerung durch die Abgeltungsteuer kann durch das Einreichen einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder das Stellen eines Freistellungsauftrages vermieden werden.
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Mit folgendem Formular können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrages bei der DAB ändern:
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Mit folgendem Formular können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrages bei der FFB ändern:
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Ja. Die Reform betrifft auch ETF.
Bitte beachten Sie, dass bei reinen swapbasierten ETF – sogenannten fully funded Swaps – keine steuerliche Teilfreistellung erfolgt.
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Sollten Sie einen persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent haben, können Sie durch Angabe Ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen in Ihrer Einkommensteuererklärung die zu viel bezahlten Steuern zurückerhalten.
Die Bescheinigungen für die bezahlten Steuern erhalten Sie von Ihrer depotführenden Stelle.
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Der Abgeltungsteuersatz beläuft sich auf pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
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Gegenüber den regulären, geförderten Beiträgen (Zulage und / oder Steuervorteil), werden die Erträge aus ungeförderten Beiträgen bei einem Riester-Fondssparplan nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sofern die Auszahlung erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt und der Vertrag volle zwölf Jahre Vertragslaufzeit aufweist. Die andere Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei. Sollte die Mindestlaufzeit und das Mindestalter nicht eingehalten werden, sind die Erträge voll zu versteuern.
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Sofern die entsprechenden Wertpapiere nicht durch ein inländisches Kreditinstitut verwaltet werden, muss der Steuerpflichtige diese ausländischen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung selbstständig angeben.
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Wenn die Konfession bei der depotführenden Stelle bekannt ist, führt diese die Erhebung der Kirchensteuer für den Anleger durch. Wenn die Konfession der depotführenden Stelle durch das Bundeszentralamt für Steuern nicht mitgeteilt wurde, muss die Höhe der Kapitalertragsteuer, welche durch die depotführende Stelle einbehalten wurde, in der Steuererklärung angegeben werden.
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Die Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Jahre.
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Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann von jeder natürlichen Person beantragt werden, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z. B. weil die Einkünfte zu gering sind). Häufig zählen Studenten, Rentner oder auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zu dieser Personengruppe. Die Grundlage hierfür definiert "§ 44a EStG Abstandnahme vom Steuerabzug".
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Ja, die ausschüttungsgleichen Erträge bei nicht vollständig ausschüttenden bzw. thesaurierenden Fonds werden durch die Vorabpauschale ersetzt.
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Es ist sinnvoll eine NV-Bescheinigung zu beantragen, wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und Ihre weiteren Einkünfte so gering sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Wenn Sie die NV-Bescheinigung bei der Depotstelle vorlegen, benötigen Sie keinen Freistellungsauftrag; die Abgeltungsteuer wird nicht an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge ist bei der Nichtveranlagungsbescheinigung nicht begrenzt. Bei ausländischen Depotstellen kann keine NV-Bescheinigung eingereicht werden.
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Erfolgt die Leistung aus dem Vertrag nicht als Rente, sondern als Auszahlung des vollen Kapitals zum Vertragsende, so müssen alle Zulagen und Steuervorteile der gesamten Vertragsdauer zurückgezahlt werden.
Wurde der Vertrag mindestens 12 Jahre geführt und nach dem 60. Lebensjahr beendet, können alle Erträge aus nicht gefördertem Kapital mit dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Für Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, gilt das steuerlich günstigere Halbeinkünfteverfahren erst ab einer Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr.
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Bei einem Rürup-Fondssparplan ist pro Person ein Höchstbetrag von 23.712,00 EUR jährlich (zusammenveranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner 47.424,00 EUR jährlich) im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig.
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Um Kapitalerträge wie beispielsweise Zinsen, Dividenden oder auch Gewinne aus Fondsverkäufen von der Abgeltungsteuer frei zu stellen, kann ein sogenannter Freistellungsauftrag erteilt werden.
Jede natürliche Person – auch Minderjährige - kann 1.000,- Euro an Kapitalerträgen freistellen. Ehegatten kommen somit auf einen Höchstbetrag von 2.000,- Euro. Der Freistellungsauftrag kann auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden. Allerdings ist zu beachten, dass man in Summe nicht über den oben genannten Höchstbetrag kommt.
Solange Ihre Kapitalerträge unterhalb des freigestellten Betrages liegen, führt das Kreditinstitut keine Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab.
Die gesetzliche Grundlage ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt:
Einkommensteuergesetz (EStG) § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug: Link
Einkommensteuergesetz (EStG) § 20: Link
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Auf einer Verlustbescheinigung werden realisierte Verluste dargestellt, welche nicht mit realisierten Gewinnen verrechnet wurden.
Mit der Verlustbescheinigung kann ein Anleger Verluste eines Kalenderjahres mit Gewinnen des gleichen Kalenderjahres (verschiedener Depots) über die Steuererklärung verrechnen lassen.
Diese Bescheinigung kann bis spätestens Mitte Dezember bei der jeweiligen Depotstelle beantragt werden. Falls hierzu kein Antrag gestellt wird, werden die Verluste in das folgende Kalenderjahr übertragen und können dann weiterhin mit realisierten Gewinnen verrechnet werden.
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Da es sich bei einem unentgeltlichen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel um eine Schenkung oder um eine Erbschaft handelt und diese Vorgänge der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen, erfolgt eine Meldung an das entsprechende Finanzamt. Gewisse Teile der Schenkung oder Erbschaft unterliegen nicht der Steuer, wenn Sie die Steuerfreibeträge nicht übersteigen. Die Freibeträge sind nach dem Verwandtschaftsverhältnis zugewiesen und können alle 10 Jahre von Neuem ausgeschöpft werden.
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Erfolgt die Leistung aus dem Riester-Fondssparplan nicht als Rente, sondern als prämienschädliche Auszahlung des vollen Kapitals, so müssen alle Zulagen und Steuervorteile der gesamten Vertragsdauer zurückgezahlt werden. Auch die Erträge des Vertrages müssen versteuert werden.
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Eine unmittelbare Förderberechtigung besteht für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlen bzw. zum geförderten Personenkreis gehören.
Sollten Sie in einem Kalenderjahr nur wenige Monate angestellt sein, sind Sie für das ganze Jahr förderberechtigt.
Auch die Förderberechtigung für Elternzeiten werden für das gesamte Jahr berücksichtigt, wenn das Kind kurz vor Ende des Jahres geboren wurde.
Um die volle Zulage zu erhalten, ist es erforderlich 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommen, abzüglich der Zulagen, die Sie erwarten, einzubezahlen. Sollte kein Bruttovorjahreseinkommen vorhanden sein, ist es erforderlich, dass mindestens 60 Euro im Jahr in den Vertrag einbezahlt werden.
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Eine mittelbare Förderberechtigung besteht für Personen, die nicht zum förderfähigen Personenkreis zählen, aber über Ihren Ehepartner die Förderung erhalten können.
Beispiel: Ein Selbstständiger ist nicht förderberechtigt. Sollte der Ehepartner jedoch unmittelbar förderberechtigt sein und einen Riestervertrag besparen, kann auch der Selbstständige die Förderung erhalten, wenn er 60 Euro im Jahr in den eigenen Vertrag einbezahlt.
Ein weiteres Beispiel: Eine Hausfrau außerhalb der Elternzeit ist nicht förderberechtigt, wenn Sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Über Ihren Ehemann kann sie jedoch die Förderung erhalten, wenn dieser unmittelbar förderberechtigt ist und einen Riestervertrag bespart. Sie selbst muss in Ihren Vertrag mindestens 60 Euro im Jahr einbezahlen.
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Ja, die Steuertöpfe können übertragen werden, wenn es sich um einen Gesamtübertrag des Depots ohne Gläubigerwechsel handelt. Den Übertrag der Steuertöpfe können Sie zusammen mit dem Übertrag des Depots beauftragen.
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Ja, denn es erfolgt beim Verkauf eine Verrechnung der bereits besteuerten Vorabpauschalen mit dem Veräußerungsgewinn.
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Für Rückerstattungen von Kickback Rabatten findet das Zuflussprinzip Anwendung. Dies bedeutet, dass die Rückerstattung in dem Jahr versteuert werden muss, in dem die Gutschrift erfolgt ist.
Eine Angabe in der Steurerklärung ist auch bei einer Reinvestition des Kickback Rabatts in den Vertrag erforderlich.
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Die Versteuerung der Kursgewinne und Erträge erfolgt mit Ihrer persönlichen Steuererklärung im Heimatland. Sollten Sie als Steuerausländer eingetragen sein, können Sie, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, die Kursgewinne und Erträge steuerfrei in Deutschland einnehmen. Im Depoteröffnungsantrag können Sie Ihr Länderkennzeichen vermerken.
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Da bei einem unentgeltlichen Depotübertrag eine Meldung aufgrund der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an das zuständige Finanzamt erfolgt, ist die Angabe der TIN (= Tax Identify Number) erforderlich. Sie finden diese auf Ihrer Steuererklärung.
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