Fragen und Antworten zu AVL
Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.
Wertpapier-Depots
Der Vorgang beim Vermittlerwechsel dauert i. d. R. 1-2 Wochen und zur Bestätigung senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben zu. Sobald der Vermittlerwechsel verbucht wurde, ist es Ihnen möglich, rabattierte Fondskäufe durchzuführen.
Die Dauer eines Depotübertrags kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Danach sollten Sie sich bei der beauftragten Bank erkundigen.
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Bei einem Depotübertrag von einer österreichischen Bank werden die Anschaffungsdaten nicht mitübertragen. Sie haben die Möglichkeit, sich diese Anschaffungsdaten vor dem Übertrag von Ihrer abgebenden Bank bescheinigen zu lassen. Die Anschaffungsdaten können aufgrund dieser Bescheinigung vom deutschen Kreditinstitut übernommen werden.
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Eine Vollmacht können Sie im Zuge der Depoteröffnung über AVL oder später direkt bei der entsprechenden Depotstelle beantragen.
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Alle unsere Kooperationsbanken sichern diese, durch die Mitwirkung im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, sogar über den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag hinaus ab.
Die aktuellen jeweiligen Sicherungsgrenzen können beim Bankenverband jederzeit abgefragt werden.
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Ja, für die Eröffnung eines Firmendepots ist eine Legal Entity Identifier (LEI) erforderlich. Sofern der Depotstelle keine LEI vorliegt, ist eine Depoteröffnung sowie eine Ordererfassung nicht möglich.
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Ein Depotübertrag kann mit einem schriftlichen Auftrag an die neue Depotstelle beauftragt werden. Ganze Fondsanteile können übertragen werden, ohne dass ein Verkauf erfolgt. Bruchstücke werden automatisch verkauft und deren Gegenwert dem gewünschten Konto gutgeschrieben.
Bei Depotüberträgen innerhalb Deutschlands sind die Depotstellen dazu verpflichtet, die steuerlich relevanten Anschaffungsdaten mitzuübertragen.
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Beim Online-Handel gibt es folgende Möglichkeiten:
- MorgenFund (Frankfurt und Luxemberg): Onlinezugang / iTAN-Liste oder Secure-App
- FNZ Bank: Onlinezugang und Banking-App (mit Transaktionsmöglichkeit) / mTAN (über SMS) oder Secure-App / Generator
- FFB (FIL Fondsbank): Onlinezugang und Banking-App (ohne Transaktionsmöglichkeit) / iTAN-Liste, mTAN (über SMS)
- comdirect: Onlinezugang / mTAN (über SMS) oder photo-TAN (App oder Generator)
- Fondsdepot Bank: Onlinezugang / push-TAN (über App)
- DAB: Onlinezugang / push-TAN (über App)
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Wenn Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden diese zeitnah von AVL geprüft und an die Depotstelle weitergeleitet. Wenn Sie in Ihrer Discountvereinbarung eine E-Mail Adresse angeben, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail, sobald wir die Unterlagen an Ihre Depotstelle weiterleiten.
Sobald Ihr Depot oder Vertrag eröffnet wurde, erhalten Sie von Ihrer Depotstelle die Depot- oder Vertragsdaten und von AVL ein Begrüßungsanschreiben mit Ihrer AVL-Kundennummer und Ihrer Depotnummer.
Damit können Sie sich dann für den AVL Kundenlogin registrieren.
Sollten Ihre Antragsunterlagen fehlerhaft oder unvollständig sein, nimmt AVL zeitnah Kontakt mit Ihnen auf, um eine schnelle Depot- bzw. Vertragseröffnung sicherzustellen.
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Nein. ein Fondssparplan kann nicht in ein anderes Depot übertragen werden. Er muss bei dem bisherigen Depot gelöscht und bei dem neuen Depot neu eingerichtet werden.
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Ja, Sie können den Betrag Ihres Fondssparplans jederzeit erhöhen oder senken, indem Sie einen Auftrag an Ihre Depotstelle richten.
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Bei einem Depotübertrag zwischen zwei unterschiedlichen Depotstellen können ausschließlich ganze Anteile und keine Bruchstücke übertragen werden.
Bei einem Depotübertrag innerhalb einer Depotstelle können in der Regel auch Bruchstücke übertragen werden.
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Ja, die Steuertöpfe können übertragen werden, wenn es sich um einen Gesamtübertrag des Depots ohne Gläubigerwechsel handelt. Den Übertrag der Steuertöpfe können Sie zusammen mit dem Übertrag des Depots beauftragen.
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Da es sich bei einem unentgeltlichen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel um eine Schenkung oder um eine Erbschaft handelt und diese Vorgänge der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen, erfolgt eine Meldung an das entsprechende Finanzamt. Gewisse Teile der Schenkung oder Erbschaft unterliegen nicht der Steuer, wenn Sie die Steuerfreibeträge nicht übersteigen. Die Freibeträge sind nach dem Verwandtschaftsverhältnis zugewiesen und können alle 10 Jahre von Neuem ausgeschöpft werden.
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Das Depot bleibt weiterhin bestehen, sofern keine Kündigung bei der Übertragung beauftragt wurde.
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Da bei einem unentgeltlichen Depotübertrag eine Meldung aufgrund der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an das zuständige Finanzamt erfolgt, ist die Angabe der TIN (= Tax Identify Number) erforderlich. Sie finden diese auf Ihrer Steuererklärung.
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