Rürup-Förderung - Der große Kreis der Förderberechtigten
Jeder, der einkommensteuerpflichtig ist und einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, gehört zum Kreis der Rürup-Förderberechtigten.
Sie erhalten die staatliche Förderung ihrer Altersvorsorge mit Rürup als:
- Arbeitnehmer
- Selbständiger und Freiberufler
- Beamter
- Rentner
- nicht Erwerbstätiger
Im Unterschied zur Riester-Vorsorge können im Rahmen der Rürup-Förderung auch Selbständige und Freiberufler eine Alterssicherung aufbauen. Die Rürup-Basisrente ist für Selbständige und Besserverdiener auch besonders vorteilhaft, weil sich mit Rürup die Steuerlast spürbar senken lässt. Prinzipiell senkt die Einzahlung in einen Rürup-Vertrag die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer – Sie können somit also ihre Steuerzahlungen in ihre private Rente umwandeln.
Hohe Steuereinsparungen mit Rürup
Mit der Rürup-Rente können Sie in großem Umfang Steuern einsparen. Besonders Selbständige haben diese Möglichkeit, da die kompletten Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag als Grundlage für die steuerliche Förderung verwendet werden. Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten kann nur der vom Arbeitnehmer geleistete Rentenbeitrag berücksichtigt werden. Der Arbeitgeberanteil trägt nicht zur Steuerminderung bei.
Die Rürup-Rente oder Basisrente erlaubt es also, mit Steuerersparnis staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und stellen Sie fest, ob sich für Sie eine Rürup-Basisrente auch zusätzlich zu einem bestehenden Riester-Vertrag lohnen kann.
Häufige Fragen zur Rürup-Förderung
Ihre Investitionen in einen Rürup-Rentenvertrag können Sie steuerlich geltend machen. Mit Ihren Einzahlungen senken Sie im Einzahlungsjahr das zu versteuernde Einkommen und zahlen somit weniger Einkommensteuer. In jedem Kalenderjahr können pro Person bis zu 27.526,20 Euro (Stand: 2024) gefördert in die Rürup-Basisrente einbezahlt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können bereits seit dem Jahr 2023 100 Prozent der jährlichen Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden.
In der gesamten Einzahlungsphase werden auch keine Steuern fällig. Während bei anderen Formen der Anlage Abgeltungsteuer auf die Gewinne ans Finanzamt bezahlt werden muss, bleibt Ihre Investition in die Rürup-Basisrente bis zur Auszahlungsphase steuerlich begünstigt und kann sich durch den kompletten Zinseszinseffekt besser vermehren.
Ein Rürup-Vertrag ist vor allem auf Grund der möglichen Steuerersparnis eine interessante Option. Die Abwägung der Argumente für oder gegen eine Rürup-Basisrente sollte aber unter Berücksichtigung der Gesamtheit Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Ziele erfolgen.
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte über andere Formen der Altersvorsorge nachdenken. Die Rürup-Basisrente eignet sich für diese Einkommensgruppen nicht, weil keine steuerlichen Vorteile ausgeschöpft werden können.
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