Mitteilungen

Berechnung der Vorabpauschale - Basiszins zum 2. Januar 2025

Anleger eines Investmentfonds sind dazu verpflichtet, die Vorabpauschale zu versteuern. Die Vorabpauschale für 2025 gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 2. Januar 2026 – als zugeflossen.

Der Basiszinssatz für die Berechnung der Vorabpauschale wird aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben. Die Deutsche Bundesbank hat für den 2. Januar 2025 auf Basis der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,53 Prozent für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt. Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 beträgt somit 2,53 Prozent.

Mehr Informationen zur Vorabpauschale

Alle Angaben ohne Gewähr.

{"page_type":"other"}