Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken bleibt auch in Zukunft ein verlässlicher Partner für den Schutz Ihrer Einlagen.
Mit der Reform von 2023 konzentriert sich der Fonds noch stärker auf seine Kernaufgabe:
die Sicherheit privater Sparerinnen und Sparer sowie anderer geschützter Institutionen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Schutzgrenzen in Kraft, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Einleger orientieren.
Für die meisten privaten Sparerinnen und Sparer ändert sich nichts, da die Schutzgrenzen weiterhin deutlich über der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro liegen.
Die neuen Regelungen im Überblick
- Ab 2025: Maximal 3 Millionen Euro Schutz für private Sparer, 30 Millionen Euro für Unternehmen.
- Ab 2030: Schutzumfang bis zu 1 Million Euro für private Sparer und bis zu 10 Millionen Euro für Unternehmen.
Diese Änderungen garantieren auch langfristig eine nachhaltige und stabile Einlagensicherung in Deutschland – mit höheren Schutzgrenzen als in jedem anderen EU-Staat.
Dank großzügiger Übergangsfristen haben alle Einleger ausreichend Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen.
Alle Angaben ohne Gewähr.