Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine in Deutschland erhobene Steuer. Er wurde ursprünglich eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu decken. Der Solidaritätszuschlag wird auf verschiedene Steuerarten erhoben, unter anderem auf die Einkommensteuer und die Abgeltungsteuer.

Ab dem Jahr 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerpflichtigen in Bezug auf die Einkommensteuer. Diese teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags gilt jedoch nicht für die Abgeltungsteuer. Bei der Abgeltungsteuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben wird, wird der Solidaritätszuschlag weiterhin in voller Höhe berechnet und fällig.

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