Fragen und Antworten zu AVL
Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.
ebase Depot für Vermögenswirksame Leistungen
Die Änderung der Beiträge Ihres VL-Fondssparplans teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber mit.
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Sie werden ca. 3-4 Wochen vor Ende der Einzahlphase Ihres VL-Fondssparplans von der Depotstelle angeschrieben.
In diesem Schreiben wird erläutert, dass für Sie ein Folgevertrag mit den gleichen Bedingungen wie bisher eingerichtet wird, sollten Sie diesem Schreiben nicht schriftlich widersprechen.
Sie haben die Möglichkeit, für den Folgevertrag einen neuen Fonds zu wählen, indem Sie der Depotstelle schriftlich per Fax oder Brief einen Auftrag hierfür erteilen.
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Mit folgendem Formular können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrages für Ihr ebase Depot der FNZ Bank ändern:
Alternativ können Sie in Ihrem Online-Zugang für Ihr ebase Depot der FNZ Bank die Änderung vornehmen:
Depot/Konto > Kundendaten > Steuerverrechnung/Freistellungsauftrag > anzeigen/ändern
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Ja, Sie haben die Möglichkeit die Online Plattform der FNZ Bank zu testen: Zum Demozugang ebase Depot der FNZ Bank
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Ausschüttungen von Fonds werden, soweit möglich, von der FNZ Bank im ebase Depot automatisch ohne Ausgabeaufschlag in den Fonds reinvestiert.
Sollten Sie keine Reinvestition der Ausschüttung wünschen, ist es erforderlich, dass Sie dies der FNZ Bank schriftlich per Fax oder Brief mitteilen. Die Ausschüttung erfolgt dann auf Ihr Servicekonto. Diese Barausschüttung kann für einzelne Positionen des Depots oder das ganze Depot eingerichtet werden.
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Der Institutsschlüssel für das ebase VL-Depot der FNZ Bank lautet: 1011111
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Ja, Sie können direkt in Ihrem Online-Zugang zu Ihrem ebase Depot der FNZ Bank einen neuen VL-Vertrag in Ihrem bestehenden ebase Depot einrichten.
Alternativ können Sie einen neuen VL-Vertrag auch schriftlich oder per Fax einrichten lassen. Hierfür verwenden Sie bitte das folgende Formular: Eröffnung weiterer Depotpositionen.
Bitte beachten Sie, dass durch den VL-Vertrag zusätzlich ein VL-Vertragsentgelt von 12,- Euro jährlich berechnet wird. Eine Bescheinigung über die Eröffnung der Depotposition zur Vorlage beim Arbeitgeber sendet Ihnen die FNZ Bank innerhalb weniger Tage zu. Ein VL-Sparvertrag kann nur in einem Depot mit einem Depotinhaber eingerichtet werden.
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Nein, es ist nicht möglich, den VL-Fonds im ebase VL-Depot der FNZ Bank während der Sparphase zu wechseln.
Sie haben die Möglichkeit, ein neues VL-Depot zu eröffnen. Die Zahlung für das bisherige VL-Depot kann eingestellt werden. Sollten Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, kann es ratsam sein, dieses Depot bis zum Ende der Laufzeit ruhen zu lassen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Sollten Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, kann der Vertrag mit dem Hinweis "zulagenschädlich" vorzeitig aufgelöst oder übertragen werden.
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Zu den regelmäßigen Einzahlungen Ihres Arbeitgebers können Sie zusätzliche Einzahlungen von Ihrem Privatkonto auf Ihr ebase Depot für Vermögenswirksame Leistungen der FNZ Bank veranlassen. Sie haben auf diese Zuzahlungen keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Über diese Anteile kann auch vor Ablauf der Sperrfrist verfügt werden.
Für eine Einzahlung per Überweisung: Kaufauftrag per Überweisung (ebase)
Zusätzlich ist im Verwendungszweck der Hinweis "Eigenleistung, keine VL-Zahlung" zu vermerken.
Für eine Einzahlung per Lastschrift: Kaufauftrag (ebase)
Bitte vermerken Sie auf diesem Formular den Hinweis "Eigenleistung, keine VL-Zahlung".
Für eine Einzahlung in Ihrem Online-Zugang für Ihr ebase VL-Depot der FNZ Bank: Zum Login
- Depot flex basic (eine Fondsposition): 6,25 EUR pro Quartal (25,00 EUR p. a.)
- Depot flex select (2 Fondspositionen): 10,00 EUR pro Quartal (40,00 EUR p. a.)
- Depot flex standard (ab 3 Fondspositionen): 13,25 EUR pro Quartal (53,00 EUR p. a.)
- Je VL-Position: 12,00 EUR p. a.
Minderjährige sind generell vom Depotführungsentgelt befreit
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Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihren VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Eine prämienunschädliche Kündigung ist nur bei Tod, Heirat, Arbeitslosigkeit oder für berufliche Weiterbildung (VermBG § 4 Abs.4 Nr.4) mit dem entsprechenden Nachweis möglich. In allen anderen Fällen können Sie den Vertrag nur "prämienschädlich" kündigen, d.h. Sie verlieren den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für die bereits besparte Zeit.
Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Kündigung formlos schriftlich per Fax oder Brief direkt bei der entsprechenden Depotstelle beauftragen. Vermerken Sie bitte im Anschreiben, dass es sich um eine "prämienschädliche Kündigung" handelt.
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