Wachstums­chancen­gesetz

Rürup-Rente attraktiver dank des Wachstumschancengesetzes

Hintergrund zum Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung wichtige Änderungen im Bereich der Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Besteuerung der Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Durch diese Änderungen werden Rentner steuerlich entlastet.

Das am 22. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten und gleichzeitig die Altersvorsorge für Privatpersonen attraktiver machen. Durch die Neuregelung werden Renten der ersten Schicht - dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente - erst ab dem Jahr 2058 voll besteuert. Ursprünglich war eine Besteuerung zu 100 Prozent ab dem Jahr 2040 geplant.

Der Besteuerungsanteil der Rürup-Rente steigt ab 2023 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Damit wird der volle Besteuerungsanteil erst im Jahr 2058 erreicht. Dieser langsame Anstieg führt dazu, dass der steuerfreie Teil der Rente höher bleibt und damit die lebenslange Steuerbelastung sinkt.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Beginnt ein Rentner im Jahr 2038 mit der Rürup-Rente, muss er 90 Prozent seiner Rente versteuern, zehn Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Nach der alten Regelung hätte dieser Rentner nur zwei Prozent seiner Rente steuerfrei beziehen können.

Ein weiterer Vorteil des Wachstumschancengesetzes ist die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Rürup-Rente ab dem Jahr 2023. Das bedeutet, dass Sparerinnen und Sparer ihre Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 27.566 Euro pro Person (Stand: 2024) steuerlich geltend machen können. Diese Regelung erhöht die Nachsteuerrendite der Rürup-Rente deutlich.

Rürup-Sparer profitieren zusätzlich vom Steuerstundungseffekt. Da die Steuerersparnis in der Ansparphase in der Regel höher ist als die Steuerbelastung in der Rentenphase, ergibt sich ein finanzieller Vorteil. Dies liegt daran, dass das Einkommen während des Erwerbslebens in der Regel höher ist als die spätere Rente.

Fazit: Steuervorteile bei der Rürup-Rente

Das Wachstumschancengesetz bringt für Rürup-Sparer deutliche Steuervorteile. Durch die stufenweise Erhöhung des Besteuerungsanteils und die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge wird die Rürup-Rente attraktiver. Sparer können damit nicht nur ihre Steuerlast im Alter senken, sondern auch eine höhere Rendite nach Steuern erzielen. Diese Reformen machen die Rürup-Rente zu einer noch interessanteren Option der privaten Altersvorsorge.

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