Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer wird als Quellensteuer auf Kapitalerträge an der Quelle einbehalten und anonym abgeführt. Die Abgeltungsteuer wurde in Deutschland zum 01.01.2009 eingeführt.
Die Abgeltungsteuer wird als Quellensteuer auf Kapitalerträge an der Quelle einbehalten und anonym abgeführt. Die Abgeltungsteuer wurde in Deutschland zum 01.01.2009 eingeführt.