Clever vorsorgen: Richtig kombinieren, mehr Ertrag
3-Schichten-Modell: Mehr steuerliche Attraktivität für die private Altersvorsorge
Bis Ende 2004 galt in der Altersvorsorge das System der 3 Säulen. Es bestand aus den drei Modulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge.
Seit dem 1. Januar 2005 ist dagegen das bis heute geltende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft. Es basiert auf einem neuen 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge, durch das neben anderem auch die steuerlichen Bedingungen für die privaten kapitalgedeckten Altersvorsorgemöglichkeiten verbessert wurden.
Welches Produkt der Altersvorsorge zu welcher Schicht des Modells zählt, orientiert sich an bestimmten steuerlichen Gesichtspunkten.
Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Alle Produkte (oder Bausteine) der Basis-Versorgung haben eine gemeinsame Eigenschaft: Sie dürfen weder beliehen, vererbt, übertragen, veräußert noch kapitalisiert werden. Dazu gehören Leistungen aus der
- gesetzlichen Rentenversicherung,
- Beamtenversorgung,
- Berufsständischen Versorgung,
- landwirtschaftlichen Alterskasse
- sowie der 2005 neu geschaffenen Basisrente (Rürup-Rente).
Mittelfristig unterliegen alle Leistungsarten dieser Schicht der vollen nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge für sie wirken dagegen als Sonderabzug steuermindernd.
Dieser Bereich umfasst alle Produkte, die der Zusatzversorgung im Alter dienen und teilweise staatlich gefördert bzw. steuerlich begünstigt werden. Dazu zählen
- die betriebliche Altersvorsorge
- und die Riester-Rente/Prämien-Rente.
Im Unterschied zu den Bausteinen der ersten Schicht wirken die Beiträge zu diesen Produkten nur in beschränktem Umfang steuermindernd. Alle Leistungen aus diesen Bereichen werden dagegen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versehen – sofern die Beiträge vorher staatlich gefördert wurden.
Im Gegensatz zu den Produkten der ersten beiden Schichten müssen diese Vorsorge-Maßnahmen nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen – sie können es jedoch. Zu dieser Schicht gehören
- die klassische Kapitallebensversicherung,
- die private Rentenversicherungen,
- und Fondssparpläne.
Der steuerrechtliche Unterschied zu den Produkten der 1. und 2. Schicht liegt darin, dass es keine staatlichen Förderungen gibt. Beiträge zu diesen Angeboten zahlt der Anleger üblicherweise aus bereits versteuertem Einkommen.
Die ideale Kombination aller Bausteine: Ihr individueller Anspruch
Ein Vorteil des neuen 3-Schichten-Modells zur Altervorsorge: Sie können alle Bausteine des Systems flexibel miteinander kombinieren.
Nur ein Beispiel: Ergänzen Sie Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung einfach durch einen Riester-Fondssparplan und Wertpapier-Anlagen in Form von Investmentfonds.
Wie der für Sie ideale Mix unterschiedlicher Vorsorgeformen genau aussieht, entscheiden mehrere Faktoren, z. B.: Welcher Anlage-Typ sind Sie? Wie sehen Ihre Erwartungen aus? Wie möchten Sie anlegen – einmalig oder regelmäßig?