Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Zinsabschlagsteuer

Die Zinsabschlagsteuer war eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und wurde von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz der Zinsabschlagsteuer betrug 30 Prozent für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35 Prozent für Tafelgeschäfte. Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 1. Januar 2009 in die Abgeltungsteuer integriert bzw. durch diese ersetzt.

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