Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Steuerbescheinigung

Eine Steuerbescheinigung ist ein Dokument nach deutschem Steuerrecht, die vom Schuldner der Kapitalerträge oder der Zahlstelle (z.B. Bank oder Sparkasse) ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis für bereits gezahlte Kapitalertragsteuer und wird für die Anrechnung auf die festgesetzte Steuer benötigt.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung beim Finanzamt nur noch dann erforderlich, wenn der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuern möchte. Dies kann sinnvoll sein, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. In diesem Fall muss das Original der Steuerbescheinigung dem Finanzamt vorgelegt werden.

Neben der Steuerbescheinigung stellen die Kreditinstitute auch Erträgnisaufstellungen aus, die einen detaillierten Überblick über die erzielten Kapitalerträge und die einbehaltenen Steuern geben.

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