FAQ

Fragen und Antworten zu AVL

Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.

DWS TopRente (Balance & Dynamik)

Je nach gewähltem Anlagekonzept wird für den Aktienanteil der DWS Top Rente folgende Aktienfonds verwendet.

Anlagekonzept Dynamik: 
DWS Top Dynamic | ISIN: LU0350005186

Anlagekonzept Balance:
DWS Top Balance | ISIN: LU0360865058

Unabhängig des Anlagekonzepts können auch folgende Rentenfonds verwendet werden:
DWS Vorsorge Rentenfonds 1 Y | ISIN: LU0659576127
DWS Vorsorge Rentenfonds 3 Y | ISIN: LU0359921623
DWS Vorsorge Rentenfonds 5 Y | ISIN: LU0272369017
DWS Vorsorge Rentenfonds 7 Y | ISIN: LU0272368712
DWS Vorsorge Rentenfonds 10 Y | ISIN: LU0272368639
DWS Vorsorge Rentenfonds 15 Y | ISIN: LU0272368126
DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration | ISIN: LU0414505502
DWS Euro Reserve | ISIN: LU0011254512

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Ja, Sie können Ihren DWS Riestervertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke (Wohnriester) verwenden.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken – wie z. B. ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung – im Inland zu erwerben, so können Sie hierfür Ihre DWS TopRente / Ihre DWS RiesterRente Premium verwenden.

Mit dem „Eigenheimrentengesetz“ wurde das selbstgenutzte Wohneigentum in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage einbezogen. Das Gesetz trat am 1. August 2008 in Kraft. Dies ermöglicht es Ihnen, das Vermögen aus Ihrem geförderten Riestervertrag zur Finanzierung einer selbst genutzten eigenen Wohnimmobilie oder selbst genutzten Genossenschaftswohnung zu verwenden.

Auch eine Entnahme zur Finanzierung eines Umbaus einer Wohnung ist möglich. Detaillierte Informationen finden Sie im EStG § 92a.

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In einem Riester-Depot können keine weiteren Fonds angelegt werden. Für die Verwahrung Ihres VL-Fonds oder für den Kauf von weiteren Fonds ist ein zusätzliches Depot erforderlich.

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Bei der DWS TopRente wird durch die Vermittlung über AVL ein steuerfreier Direktrabatt über 100 Prozent auf die Abschlusskosten eingerichtet.

Dies hat zur Folge, dass für AVL Kunden keine Abschlusskosten berechnet werden und eine nachträgliche Rückerstattung von Abschlusskosten nicht erforderlich ist.

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Ja, die DWS TopRente ist nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) mit der Zertifizierungsnummer 000305 zertifiziert.

AltZertG: Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

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Ja, ungeförderte Beträge können in den letzten 6 Monaten der Ansparphase aus der DWS TopRente entnommen werden.

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Ja. Sie können die Beitragszahlung für Ihre DWS TopRente jederzeit einstellen. Auch die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist möglich. 

Mit folgendem Formular können Sie die gewünschte Änderung beauftragen: Serviceblatt Altersvorsorge (DWS Frankfurt)

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In einem Riester-Depot können keine weiteren Fonds angelegt werden. Für die Verwahrung Ihres VL-Fonds oder für den Kauf von weiteren Fonds ist ein zusätzliches Depot erforderlich.

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Allgemeine Änderungen

  • Der Antrag kann bis spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden
  • Alleinige und dauerhafte Führung des Wohnförderkontos durch die ZfA
  • Transparentes und einheitliches Produktinformationsblatt
  • Einführung eines einheitlich gestalteten Produktinformationsblattes im Hinblick auf Chancen und Risiken, Garantien und Kosten
  • Die Reinvestitionsfrist wird auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums verlängert

Änderungen bei der Kapitalentnahme

  • Wegfall der 75 Prozent Grenze
  • Bei teilweiser Kapitalentnahme muss das entnommene geförderte Kapital sowie das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3.000 Euro betragen.
  • Kapitalentnahme zur Entschuldung ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit möglich.
  • Neue Entnahmemöglichkeit für einen Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung. Die Entnahme ist hier nur für die Umbauaufwendungen zulässig, nicht aber zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens.
  • Wird der Umbau innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf oder Bau der Wohnung vorgenommen, muss der Sparer mindestens 6.000 Euro für die Maßnahmen entnehmen. Ansonsten sind es mindestens 20.000 €. In beiden Fällen müssen mindestens 50 Prozent für Maßnahmen investiert werden, welche die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 erfüllen, soweit das baustrukturell möglich ist. Der restliche Teil muss zur Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung dienen. Ein Sachverständiger bestätigt die zweckgerechte Verwendung.

Änderung in der Besteuerung

  • Anders als bisher ist die Wahl der Einmal-Besteuerung künftig jederzeit in der Auszahlungsphase möglich.

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Die Sondereinzahlungen für Ihre DWS TopRente können Sie direkt telefonisch oder formlos per Fax- oder Briefauftrag bei der DWS beauftragen. Zuzahlungen oberhalb von 2.100 Euro jährlich sind unabhängig der Restlaufzeit des Vertrages nicht möglich: Serviceblatt Altersvorsorge (DWS Frankfurt)

Die Kontaktdaten der DWS lauten wie folgt:

DWS Investment GmbH
D-60612 Frankfurt am Main

Tel. Altersvorsorge: 069 910 12381
Fax Altersvorsorge: 069 910 19050

E-Mail: info@dws.com
Web: www.dws.de

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Sie haben die Möglichkeit, Ihren regelmäßigen Eigenbeitrag für Ihre DWS TopRente zu ändern. Eine Beitragsänderung können Sie formlos telefonisch, per Fax oder Brief direkt bei der DWS durchführen lassen: Serviceblatt Altersvorsorge (DWS Frankfurt)
Zuzahlungen oberhalb von 2.100 Euro jährlich sind unabhängig der Restlaufzeit des Vertrages nicht möglich.

Die Kontaktdaten der DWS lauten wie folgt:

DWS Investment GmbH
D-60612 Frankfurt am Main

Tel. Altersvorsorge: 069 910 12381
Fax Altersvorsorge: 069 910 19050

E-Mail: info@dws.com
Web: www.dws.de

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Den AVL Rabatt in der DWS TopRente erhalten Sie als steuerfreien Direktrabatt. Somit erhalten Sie sofort entsprechend mehr Fondsanteile.

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Ein Online-Zugang kann für Ihr DWS Depot eingerichtet werden. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, Ihren Online-Zugang eigenständig zu beantragen und freizuschalten. 

Bitte führen Sie hierzu die folgenden Schritte durch:

  1. Online-Zugang beantragen
    DWS Investment App: Klicken Sie auf „Online Zugang zum DWS Depot beantragen“
    oder
    www.dws.de/online
  2. Daten eingeben
    Geben Sie Ihre Steueridentifikationsmummer (TIN) und Depotnummer ein.
  3. Empfang der initialen Online-PIN
    Sie erhalten eine initiale Online-PIN, einen TAN-Block und ggf. ein Referenzbankformular per Post.
  4. Einloggen
    Loggen Sie sich mit Ihrer Depotnummer und der initialen Online-PIN ein.
  5. PIN vergeben
    Wandeln Sie die initiale Online-PIN in eine neue, von Ihnen gewählte PIN um. Mit dieser PIN und Ihrer Depotnummer können Sie sich einloggen.
  6. Komfortzugang einrichten
    Geben Sie Ihre E-Mailadresse und ein weiteres, von Ihnen gewähltes Passwort, ein. Mit diesem Passwort und Ihrer E-Mail-Adresse ist dies eine weitere Möglichkeit, sich einzuloggen.

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Die Rentenphase besteht bei der DWS TopRente aus einem Auszahlplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr und einer lebenslangen Leibrente ab dem 85. Lebensjahr. 

Zu Beginn der Rentenphase wird für einen Teil des angesparten Fondsvermögens eine lebenslange Leibrente ab dem 85. Lebensjahr abgeschlossen. Der restliche Teil des Fondsvermögens wird für den Auszahlplan verwendet. 

Die DWS berechnet zu Beginn der Rentenphase eine garantierte lebenslange Grundrente, die während des Auszahlplans und der lebenslangen Leibrente nicht unterschritten wird. Durch die Wertentwicklungen des Fondsvermögens während des Auszahlplans sowie die Erwirtschaftung von Überschüssen in der Leibrente sind Rentensteigerungen über die garantierte Grundrente hinaus wahrscheinlich, aber nicht garantiert.

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Die DWS schließt zu Beginn der Auszahlungsphase eine Leibrente bei einem Versicherer für Sie ab. Anhand der dann gültigen Tarife wird eine garantierte Rente festgelegt.
Formal darf die DWS als Kapitalanlagegesellschaft in der Ansparphase keine Rentengarantie aussprechen.

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Haben Sie noch Fragen?

Hotline

07151 604 59 30
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr,
Sa. 09:00 - 16:00 Uhr

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