Fragen und Antworten zu AVL
Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.
DWS RiesterRente Premium AVWL
Ja, Sie können Ihren DWS Riestervertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke (Wohnriester) verwenden.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken – wie z. B. ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung – im Inland zu erwerben, so können Sie hierfür Ihre DWS TopRente / Ihre DWS RiesterRente Premium verwenden.
Mit dem „Eigenheimrentengesetz“ wurde das selbstgenutzte Wohneigentum in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage einbezogen. Das Gesetz trat am 1. August 2008 in Kraft. Dies ermöglicht es Ihnen, das Vermögen aus Ihrem geförderten Riestervertrag zur Finanzierung einer selbst genutzten eigenen Wohnimmobilie oder selbst genutzten Genossenschaftswohnung zu verwenden.
Auch eine Entnahme zur Finanzierung eines Umbaus einer Wohnung ist möglich. Detaillierte Informationen finden Sie im EStG § 92a.
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Um das Guthaben ab einen bestimmten Alter abzusichern, bietet Ihre DWS RiesterRente Premium AVWL die Möglichkeit, Höchststände abzusichern.
Der jeweilige Höchststand wird von der DWS mit 90 Prozent des Altersvorsorgevermögens am jeweiligen Stichtag definiert.
Es erfolgt eine monatliche Überprüfung Ihrer DWS RiesterRente Premium AVWL und gegebenenfalls die Festschreibung eines neuen Höchststands. Ihr Vertragsguthaben kann nun nicht mehr unter den abgesicherten Höchststand sinken.
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Ja, die DWS RiesterRente Premium AVWL ist nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) mit der Zertifizierungsnummer 003837 zertifiziert.
AltZertG: Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
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Bei der DWS RiesterRente Premium AVWL wird der Rabatt auf die Abschlusskosten für regelmäßige Beiträge jährlich anteilig in den ersten 60 Monaten in ungleichen Teilen Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Der Rabatt auf die Abschlusskosten für zusätzliche Einzahlungen und die staatlichen Zulagen wird Ihnen im Folgejahr der Einzahlung auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Die Rückerstattung der Rabatte erfolgt jeweils in Form einer einmaligen Auszahlung auf das angegebene Referenzkonto im Mai des darauf folgenden Jahres. Eine detaillierte Abrechnung stellen wir Ihnen im Anschluss in Ihrem AVL Kundenlogin zur Verfügung.
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Die Abschluss- und Vertriebskosten auf regelmäßige Zahlungen werden, wie folgt, berechnet und in den ersten fünf Jahren auf die Einzahlungen verteilt:
- Jährlicher Beitrag * Laufzeit * 2,50 Prozent = Abschlusskosten auf regelmäßige Zahlungen (AVL Rabatt = 100 Prozent)
Die Abschluss- und Vertriebskosten auf zusätzliche Beiträge und staatliche Zulagen berechnen sich wie folgt:
- Betrag * 2,30 Prozent = Abschlusskosten (AVL Rabatt = 100 Prozent)
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Der Rabatt in der DWS RiesterRente Premium AVWL wird als Rabattrückerstattung ausgezahlt. Die Rückerstattung der Rabatte erfolgt jeweils in Form einer einmaligen Auszahlung auf das angegebene Referenzkonto im Mai des darauf folgenden Jahres.
Eine detaillierte Abrechnung stellen wir Ihnen im Anschluss in Ihrem AVL Kundenlogin zur Verfügung.
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Bei der DWS RiesterRente Premium werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf regelmäßige Zahlungen wie folgt berechnet und in den ersten fünf Jahren auf die Einzahlungen verteilt:
Jährlicher Beitrag * Laufzeit * 2,50 Prozent = Abschlusskosten auf regelmäßige Zahlungen (AVL Rabatt = 100 Prozent)
Die Abschluss- und Vertriebskosten auf zusätzliche Beiträge und staatliche Zulagen berechnen sich wie folgt:
Betrag * 2,30 Prozent = Abschlusskosten (AVL Rabatt = 100 Prozent)
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Die Sondereinzahlungen für Ihre DWS RiesterRente Premium können Sie direkt telefonisch oder formlos per Fax- oder Briefauftrag bei der DWS beauftragen. Zuzahlungen oberhalb von 2.100 Euro jährlich sind unabhängig der Restlaufzeit des Vertrages nicht möglich: Serviceblatt Altersvorsorge (DWS Frankfurt)
Die Kontaktdaten der DWS lauten wie folgt:
DWS Investment GmbH
D-60612 Frankfurt am Main
Tel. Altersvorsorge: 069 910 12381
Fax Altersvorsorge: 069 910 19050
E-Mail: info@dws.com
Web: www.dws.de
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Die Sondereinzahlungen für Ihre DWS RiesterRente Premium können Sie direkt telefonisch oder formlos per Fax- oder Briefauftrag bei der DWS avisieren, da die Sondereinzahlung ausschließlich per Lastschrift eingezogen werden kann. Zuzahlungen oberhalb von 2.100 Euro jährlich sind unabhängig der Restlaufzeit des Vertrages nicht möglich.
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Die Abschlusskosten, welche Ihnen für Ihre DWS Riester Rente Premium berechnet worden sind, können wir Ihnen leider nicht zurückerstatten, da diese Ihr bisheriger Vermittler erhält. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Eigenbeitrag mit dem Formular Beitragsänderung auf einen sehr geringen Betrag (z.B. 5 € monatl.) zu senken und somit auch die weitere Berechnung der Abschlusskosten zu mindern.
Ihre gewünschten Beiträge können Sie auch mittels Sondereinzahlungen erreichen. Diese Sondereinzahlungen können Sie kostenlos direkt bei der DWS mit dem Formular für zusätzliche Einzahlungen avisieren. Den Ausgabeaufschlag aus Sondereinzahlungen, welchen AVL ab dem Vermittlerwechsel erhalten hat, bekommen Sie im Folgejahr der Einzahlung zurückerstattet.
Nach den ersten 5 Vertragsjahren, spätestens aber bis zum 55. Lebensjahr haben Sie, Stand heute, die Möglichkeit, den regelmäßigen Beitrag wieder auf die ursprüngliche Höhe anzuheben. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt den 100 Prozent Rabatt auf die Ausgabeaufschläge im Folgejahr der Einzahlung zurückerstattet. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Vertrag zu unseren AVL-Konditionen abzuschließen.
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Die Höchststandsicherung findet Anwendung ab dem nächsten monatlichen Stichtag, nachdem DWS Investments von Ihnen beauftragt wurde, die Höchststandsicherung zu aktivieren. Das an diesem Stichtag festgestellte Guthaben Ihres Vertrages ist die neue garantierte Mindestauszahlung zu dem von Ihnen angegebenen Rentendatum.
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Die Rentenphase besteht aus einem Auszahlplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr und einer lebenslangen Leibrente ab dem 85. Lebensjahr.
Zu Beginn der Rentenphase wird für einen Teil des angesparten Fondsvermögens eine lebenslange Leibrente ab dem 85. Lebensjahr abgeschlossen. Der restliche Teil des Fondsvermögens wird für den Auszahlplan verwendet.
Die DWS berechnet zu Beginn der Rentenphase eine garantierte lebenslange Grundrente, die während des Auszahlplans und der lebenslangen Leibrente nicht unterschritten wird.
Durch die Wertentwicklungen des Fondsvermögens während des Auszahlplans sowie die Erwirtschaftung von Überschüssen in der Leibrente sind Rentensteigerungen über die garantierte Grundrente hinaus
wahrscheinlich, aber nicht garantiert.
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Allgemeine Änderungen
- Der Antrag kann bis spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden
- Alleinige und dauerhafte Führung des Wohnförderkontos durch die ZfA
- Transparentes und einheitliches Produktinformationsblatt
- Einführung eines einheitlich gestalteten Produktinformationsblattes im Hinblick auf Chancen und Risiken, Garantien und Kosten
- Die Reinvestitionsfrist wird auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums verlängert
Änderungen bei der Kapitalentnahme
- Wegfall der 75 Prozent Grenze
- Bei teilweiser Kapitalentnahme muss das entnommene geförderte Kapital sowie das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3.000 Euro betragen.
- Kapitalentnahme zur Entschuldung ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit möglich.
- Neue Entnahmemöglichkeit für einen Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung. Die Entnahme ist hier nur für die Umbauaufwendungen zulässig, nicht aber zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens.
- Wird der Umbau innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf oder Bau der Wohnung vorgenommen, muss der Sparer mindestens 6.000 Euro für die Maßnahmen entnehmen. Ansonsten sind es mindestens 20.000 €. In beiden Fällen müssen mindestens 50 Prozent für Maßnahmen investiert werden, welche die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 erfüllen, soweit das baustrukturell möglich ist. Der restliche Teil muss zur Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung dienen. Ein Sachverständiger bestätigt die zweckgerechte Verwendung.
Änderung in der Besteuerung
- Anders als bisher ist die Wahl der Einmal-Besteuerung künftig jederzeit in der Auszahlungsphase möglich.
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In einem Riester-Depot können keine weiteren Fonds angelegt werden. Für die Verwahrung Ihres VL-Fonds oder für den Kauf von weiteren Fonds ist ein zusätzliches Depot erforderlich.
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Ja, es ist möglich, ungeförderte Beträge während der Ansparphase aus der DWS RiesterRente Premium zu entnehmen.
Ungeförderte Beträge sind die Beträge, die den Beitrag von 2.100 Euro abzüglich der Zulagen, die für Sie verbucht worden sind, übersteigen.
Die ungeförderten Beiträge werden in der Jahresdepotaufstellung von der DWS ausgewiesen. Eine Teilkündigung / Entnahme von ungeförderten Beträgen ist auch in den ersten 5 Jahren möglich. Es gibt keinen Mindestentnahmebetrag.
Das Restguthaben darf die Mindestgrenze von 2.000 Euro nicht unterschreiten. Aus dem aktuellen und den letzten beiden Beitragsjahren können nur solche Beiträge verfügt werden, die pro Beitragsjahr über der Beitragsgrenze von 1.925 Euro liegen. Eine Teilkündigung / Entnahme ist nur einmal im Kalenderjahr möglich. Bei einer vollständigen vorzeitigen Verfügung werden keine Gebühren berechnet.
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Ja, Sie haben die Möglichkeit, per Überweisung Sonderzahlungen in Ihre DWS RiesterRente Premium AVWL zu leisten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Anteile bis zum 31.12. des Jahres bei der DWS verbucht sein. Folgende Daten sollten auf der Überweisung angegeben werden:
Empfänger: DWS Investment
IBAN: DE66 5007 0010 0970 7068 00
SWIFT-BIC: DEUTDEFFXXX
Verwendungszweck: Riester Vertragsnummer: T....... Vor- und Nachnamen
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Nein, bei einer DWS RiesterRente Premium AVWL können die Beiträge nur per Überweisung vom Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer an die DWS eingezahlt werden.
Bankverbindung für Überweisungen:
Empfänger: DWS Investment GmbH
IBAN: DE 66 5007 0010 0970 7068 00
BIC: DEUTDEFFXXX
Verwendungszweck: T + sieben Ziffern + 01, Kundenname (Bsp.: T123456701, Max Mustermann)
Bitte beachten: Die genannte Bankverbindung der DWS steht nur für Einzahlungen auf AVWL Depots per Überweisung zur Verfügung. Bitte nur verwenden, wenn es sich um eine DWS RiesterRente Premium AVWL handelt (gilt nicht für andere Altersvorsorgeverträge).
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Eine Übersicht der an Sie ausgezahlten Rabatte stellen wir Ihnen nach der Rückerstattung im Mai in Ihrem AVL Kundenlogin zur Verfügung. Sie finden die aktuellen und historischen Abrechnungen im Bereich Berichte/Abrechnungen/Kickback-Rabattabrechnung. Über den PDF Button können Sie die einzelnen Rabattabrechnungen aufrufen.
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Ein Online-Zugang kann für Ihr DWS Depot eingerichtet werden. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, Ihren Online-Zugang eigenständig zu beantragen und freizuschalten.
Bitte führen Sie hierzu die folgenden Schritte durch:
- Online-Zugang beantragen
DWS Investment App: Klicken Sie auf „Online Zugang zum DWS Depot beantragen“
oder
www.dws.de/online - Daten eingeben
Geben Sie Ihre Steueridentifikationsmummer (TIN) und Depotnummer ein. - Empfang der initialen Online-PIN
Sie erhalten eine initiale Online-PIN, einen TAN-Block und ggf. ein Referenzbankformular per Post. - Einloggen
Loggen Sie sich mit Ihrer Depotnummer und der initialen Online-PIN ein. - PIN vergeben
Wandeln Sie die initiale Online-PIN in eine neue, von Ihnen gewählte PIN um. Mit dieser PIN und Ihrer Depotnummer können Sie sich einloggen. - Komfortzugang einrichten
Geben Sie Ihre E-Mailadresse und ein weiteres, von Ihnen gewähltes Passwort, ein. Mit diesem Passwort und Ihrer E-Mail-Adresse ist dies eine weitere Möglichkeit, sich einzuloggen.
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Ja. Sie können die Beitragszahlung für Ihre DWS RiesterRente Premium AVWL jederzeit einstellen. Auch die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist möglich.
Mit folgendem Formular können Sie die gewünschte Änderung beauftragen: Serviceblatt Altersvorsorge (DWS Frankfurt)
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Die DWS schließt zu Beginn der Auszahlungsphase eine Leibrente bei einem Versicherer für Sie ab. Anhand der dann gültigen Tarife wird eine garantierte Rente festgelegt.
Formal darf die DWS als Kapitalanlagegesellschaft in der Ansparphase keine Rentengarantie aussprechen.
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