Fonds und Steuern
Investmentfonds sind eine beliebte Möglichkeit der Altersvorsorge. Dabei ist es wichtig, die steuerlichen Besonderheiten zu kennen. Im Folgenden gehen wir näher auf die steuerlichen Aspekte von Fonds und deren Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge ein.
Privatanleger zahlen für Einkünfte aus Kapitalvermögen einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer gilt für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und erfasst alle Kapitalerträge weltweit. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Fondserträge aus Ihren Kapitalanlagen.
Die Vorabpauschale wurde in Deutschland eingeführt, um sicherzustellen, dass auch Erträge aus thesaurierenden Fonds während der Haltedauer besteuert werden. Thesaurierende Fonds schütten die erwirtschafteten Erträge nicht aus, sondern reinvestieren sie im Fonds. Bei der Vorabpauschale handelt es sich nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine Vorauszahlung auf zukünftig realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen. Diese Vorauszahlung wird beim späteren Verkauf der Anteile auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich an einer risikolosen Marktrendite. Für das Jahr 2023 beträgt der maßgebliche Basiszinssatz 2,55 Prozent.
Steuern sparen mit der Teilfreistellung bei Fonds und ETF
Die Teilfreistellung von Fonds betrifft Anleger unter bestimmten Bedingungen und ermöglicht eine pauschale Steuerbefreiung für Teile ihrer Erträge, einschließlich Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen.
Die Teilfreistellung dient dazu, die auf Fondsebene bereits gezahlten Steuern auszugleichen. Sie ist spezifisch für Fonds und nicht für andere Arten von Kapitalerträgen.
Die Berechnung der Teilfreistellung erfolgt auf Grundlage des Ertrags der Fonds und orientiert sich an der Art des Fonds. Es gibt drei Hauptkategorien von Fonds: Aktienfonds oder Mischfonds sowie Immobilienfonds.
- Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent.
- Für Mischfonds, die mindestens 25 Prozent in Aktien investieren, beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent.
- Immobilienfonds mit über 50 Prozent in Immobilien (mind. 51 Prozent) erhalten eine Teilfreistellung von 60 Prozent.
- Immobilienfonds mit Schwerpunkt in ausländischen Immobilien (mind. 51 Prozent) erhalten eine Freistellung von 80 Prozent.
Alle anderen Investmentfonds erhalten keine Teilfreistellung.
Die Teilfreistellung schafft eine transparentere und einheitlichere Besteuerung von Fonds, wodurch Steuerschlupflöcher minimiert werden und die Steuererklärung für Anleger vereinfacht wird.
Beispiel der Berücksichtigung der Teilfreistellung bei einem Verkauf von einem Aktienfonds
Kaufbetrag: 10.000,- Euro
Verkaufsbetrag: 11.000,- Euro
= Veräußerungsgewinn: 1.000,- Euro
Teilfreistellung Aktienfonds: 30 Prozent
Steuerpflichtiger Ertrag: 700,- Euro
Steuerliche Gesamtbelastung: 184,63 Euro
175,- Euro (25 Prozent Abgeltungssteuer auf steuerpflichtiger Ertrag) + 9,63 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf Abgeltungssteuer) + ggf. Kirchensteuer
Erläuterung:
Ein Privatanleger hält Anteile eines Aktienfonds. Im Rahmen eines Verkaufes erzielt der Anleger ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 1.000,- Euro. Von den 1.000,- Euro sind aufgrund der Regelung zur Teilfreistellung 30 Prozent (300,- Euro) steuerfrei. Lediglich 70 Prozent (700,- Euro) unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Steuern sparen mit einer Fondspolice
Eine Fondspolice ist ein spezielles Investmentdepot, das steuerliche Vorteile bietet. Sie ermöglicht es, Fonds mit steuerfreien Gewinnen während der Laufzeit zu kaufen und zu verkaufen. Außerdem profitieren Inhaber nach dem 62. Lebensjahr von einer geringeren Besteuerung. Die Fondspolice erlaubt flexible Zuzahlungen, Entnahmen und Auszahlpläne und ermöglicht erhebliche Steuereinsparungen während der Laufzeit.
Solange das Kapital in der Fondspolice bleibt, fallen keine Kapitalertragsteuern an. Mit der Investition in eine Fondspolice verschieben Sie somit die Steuerbelastung auf Ihre Gewinne. Erst wenn Sie Ihre Police kündigen oder einen Auszahlungszeitpunkt wählen, zahlen Sie Steuern. Ihre Gewinne können steuerfrei im Fonds angelegt werden und Sie profitieren vom Zinseszinseffekt.
Die steuerliche Begünstigung der Fondspolice tritt in Kraft, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweist und nicht vor dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers endet. Während dieser Laufzeit fallen weder Abgeltungssteuern auf Ausschüttungen noch auf realisierte Kursgewinne (Fondswechsel) an. Die Besteuerung der Erträge erfolgt erst bei der Auszahlung, wobei die Hälfte steuerfrei bleibt und die andere Hälfte gemäß dem persönlichen Einkommensteuersatz des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert wird.
Bei Fondspolicen wird die pauschale Teilfreistellung von 15 Prozent angewendet. Damit sind 15 Prozent der Erträge aus Investmentfonds von der Steuer befreit. Die Teilfreistellung kann mit anderen Steuervorteilen wie dem Halbeinkünfteverfahren kombiniert werden. Dies ist von der individuellen steuerlichen Situation abhängig.
System | Fondssparplan | Fondspolice |
---|---|---|
Kapital vor Steuern | 100.562,- EUR | 100.562,- EUR |
Einzahlungen | 36.000,- EUR | 36.000,- EUR |
Erträge | 64.562,- EUR | 64.562,- EUR |
./. besteuerte Vorabpauschale | 3.917,- EUR | 0,- EUR |
= Erträge nach Vorabpauschale | 60.645,- EUR | 64.562,- EUR |
Teilfreistellung 30 % | 18.194,- EUR | - |
Teilfreistellung 15 % | - | 9.684,- EUR |
Erträge nach Teilfreistellung | 42.452,- EUR | 54.878,- EUR |
Halbeinkünfteverfahren 50 % | - | 27.439,- EUR |
Besteuerungsgrundlage | 42.452,- EUR | 27.439,- EUR |
Kapitalertragsteuer | 11.197,- EUR | - |
Persönlicher Steuersatz | - | 7.408,- EUR |
Auszahlung nach Steuern | 89.365,- EUR | 93.154,- EUR |
Hinweis: Reiner Systemvergleich der Besteuerung bei Auszahlung
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