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AVL klärt über verbreitete Irrtümer bei der Riester-Rente auf. Richtig riestern und nichts verschenken

Richtig Riestern

Millionen Anleger in Deutschland sorgen mit einem Riester-Vertrag für das Alter vor. So weit – so gut: Doch wie man das Riester-Prinzip zum eigenen Vorteil nutzt, wissen viele nicht. So verschenken Anleger Renditen, weil sie Zulagen nicht beantragen und hohe Abschlussprovisionen bezahlen. Oder Beiträge, die für die maximale Förderung nötig sind, werden aufgrund von Fehlinformationen falsch berechnet. Der unabhängige Finanzvermittler AVL klärt über Fallstricke auf und zeigt, welche Chancen nicht verpasst werden sollten.

Das Prinzip ist einfach: Wer mit einem Riester-Produkt für die private Rente spart, wird mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen belohnt. Bis zu 154 Euro jährlich sowie weitere Zuschüsse für Kinder bekommen Anleger vom Staat geschenkt, wenn sie entsprechende Beiträge selber einzahlen. Aber schon hier versteckt sich ein verbreiteter Irrtum: "Sogar in Fachmedien wird häufig berichtet, dass Anleger vier Prozent ihres beitragspflichtigen Jahreseinkommens einzahlen müssen, um die maximale Förderung zu erhalten. Was dabei oft vergessen wird: Von diesem Betrag können die Zulagen, die man erhält, abgezogen werden. Rechnet man beispielsweise auch eventuelle Zuschüsse für Kinder und bei entsprechenden Verträgen die des Ehepartners ein, kann das einen deutlichen Unterschied machen", so Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Steuervorteile können bis 2.100 Euro geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass bei der Berechnung der Förderung immer das Vorjahreseinkommen zugrunde gelegt wird. Deshalb nicht vergessen: Bei Gehaltserhöhungen sollten die Beiträge angepasst werden, damit dem Sparer der Förderungshöchstsatz nicht durch die Lappen geht. Doch jede Optimierung nutzt wenig, wenn Zulagen nicht beantragt werden. Laut einer Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg, verzichteten 2007 rund ein Viertel der Sparer auf 664 Millionen Euro – nur weil die Anträge nicht gestellt wurden.

"Im Vordergrund steht, dass der Anleger die Vorteile des Riester-Konzepts für sich zu nutzen weiß und diese auch abruft. Es gilt aber auch, kein Geld durch unnötige Kosten zu verschenken", so Uwe Lange von AVL. Bei Riester-Versicherungen erhalten Vermittler mitunter sehr hohe Provisionen, aber auch bei Riester-Fondssparplänen fallen Abschlussprovisionen an. AVL verzichtet bei der Vermittlung hingegen komplett auf Abschlussprovisionen und erstattet sie dem Kunden entweder direkt oder als Rückzahlung. So wurden 2010 insgesamt 650.000 Euro zurückgezahlt. Egal, ob Rückerstattung oder Direktrabatt – in jedem Fall erhält so der Riester-Sparer das Geld und nicht der Vermittler.

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