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DWS-TopRente: darf Branchenriese Rabatte vorschreiben? AVL gegen die DWS: Rechtsstreit geht in die nächste juristische Runde

Klage gegen DWS in Berufung

Vom Landgericht Frankfurt wurde die Klage von AVL gegen die DWS abgewiesen – doch der unabhängige Finanzvermittler gibt den Kampf im Anlegerinteresse gegen den Branchenriesen nicht auf und geht in Berufung. Die jetzt vorliegende Urteilsbegründung weist nach Ansicht von AVL und des beauftragten Rechtsanwalts eine entscheidende Lücke auf.

Es geht darum, dass AVL seinen Kunden die Abschlussprovision des Riester-Produktes DWS-TopRente komplett als Direktrabatt erstatten möchte. Und nicht, wie aktuell von der DWS vorgeschrieben, 50 Prozent als Direktrabatt und 50 Prozent als Rückzahlung – was je nach Betrag vom Anleger individuell versteuert werden muss.

Die Klage wurde abgewiesen, weil sie unbegründet sei. Der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Hans Baumann von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart, erkennt in der Urteilsbegründung allerdings Ansätze, die die Klageargumentation von AVL stützen: "Die Gedankenführung des Landgerichts halten wir für richtig. Nur fehlt der letzte entscheidende Schritt." Auf Basis der Urteilsbegründung geht AVL deshalb nun in die nächste Instanz.

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