Finanzberatungen erfolgen im Hinblick auf Risiko und Flexibilität, aber vor allem auch auf die Kosten der Verträge meist nicht bedarfsgerecht, so aktuelle Untersuchungsergebnisse aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Besonders hohe Kosten entstehen zum Beispiel durch Maklergebühren, die beim Vermittler und nicht im Finanzprodukt des Kunden ankommen", berichtet Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. "Wer sich jedoch – wie es auch die AVL-Kunden handhaben – eigenständig informiert, kann Verträge unter dem Kostenaspekt optimieren, auf diese Weise sparen und so das eigene Altervorsorgevermögen vergrößern. Darüber hinaus gehen informierte Anleger dem Risiko einer Fehlberatung aus dem Weg." Bei AVL wird bewusst komplett auf Anlageberatung verzichtet und dafür auf günstige Konditionen beim Abschluss von Finanzprodukten gesetzt. So werden Ausgabeaufschläge und Abschlussprovisionen entweder als Direktrabatt oder als Rückzahlung automatisch erstattet, ohne dass diese vom Anleger aufwendig beantragt werden muss.
Gerade in der vergangenen Woche durften sich die Anleger wieder über eine solche Gutschrift freuen. "Kunden, die etwa eine DWS RiesterRente Premium über AVL abgeschlossen haben, erhalten auf diesem Weg im Schnitt je nach Höhe des Vertrags in den ersten fünf Jahren insgesamt rund 2.000 Euro als Rückzahlung", so Lange. Der Anleger hat die Wahl: Das erstattete Geld ausgeben und sich etwas gönnen oder reinvestieren. Ein Beispiel: Der Betrag wird zu AVL-Konditionen, d.h. ohne Ausgabeaufschlag und Transaktionsgebühren, zunächst in einen Fondssparplan eingezahlt und danach ruhen gelassen. Bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung von sieben Prozent erreicht man nach einem Anlagezeitraum von 30 Jahren einen Betrag von rund 12.900 Euro, der zusätzlich zur Verfügung steht – ein Mehrwert für die Rente.