Im Sinne von Millionen Versicherten hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Montag das auf eine Regelung aus dem Jahr 1934 zurückgehende Provisionsabgabeverbot für ungültig erklärt. Konsequenz: Versicherungsmakler können künftig Provisionen, die bei manchen Versicherungsarten oftmals mehrere tausend Euro erreichen, direkt an die Versicherten weitergeben. Genau dies hatte Uwe Lange, Inhaber des unabhängigen Finanzdienstleisters AVL aus Weinstadt bei Stuttgart, mit seiner Klage angestrebt.
Empörte Reaktionen aus dem Kreis der Versicherungslobby ließen nicht lange auf sich warten. Als besonders dreist wertet Uwe Lange die Einlassungen von Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft. Lange: "Herr Fürstenwerth dürfte wohl bei der Formulierung seiner Stellungnahme selbst rot geworden sein. Angesichts der eklatanten Beratungsmängel, die Jahr für Jahr von unabhängigen Finanztests in der Banken- und Versicherungswirtschaft publik gemacht werden, sind seine gestrigen Aussagen wohl nur der eigenen Verzweiflung zuzuschreiben, da hier ein über Jahrzehnte festgefügtes lukratives Geschäftsmodell offensichtlich vor der Ablösung steht". Fürstenwerth hatte das Provisionsabgabeverbot unter anderem mit der "qualitativ hochwertigen Beratung" verteidigt, die in der Versicherungsvermittlung vorhanden sei und die er nun gefährdet sieht.
"Es entbehrt nicht einem gewissen Galgenhumor, dass sich hier eine Branche mit Händen und Füßen gegen eine Marktliberalisierung wehrt und gleichzeitig alles daran setzt, eine Regelung aus der NS-Zeit weit in das 21. Jahrhundert zu retten", so Uwe Lange weiter. Fakt sei, dass in Deutschland eben gerade nicht die Interessen der Versicherten bei der so genannten "Beratung" im Vordergrund stünden. Sondern schlicht und einfach das einträgliche Geschäftsmodell der Versicherungsmakler, deren Bestreben oftmals darin bestünde, das für sie selbst im Hinblick auf möglichst üppige Provisionen "beste" Versicherungspaket zu verkaufen.
"Auch der Hinweis, dass hier nächsthöhere Instanzen möglicher Weise zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen, erinnert mehr an den letzten Strohhalm der Versicherungslobby, denn an eine realistische Einschätzung der Situation", betont Uwe Lange. Es bleibe abzuwarten, ob die zuständige Bafin überhaupt Rechtsmittel einlege. Lange: "Es ist nun an der Bafin zu entscheiden, ob sie weiterhin eine Regelung aus dem Jahr 1934 verteidigen möchte, die zugleich einmalig in Europa ist und nach unserer Auffassung übrigens auch gegen europäisches Recht verstößt". Davon jedenfalls geht der siegreiche Kläger aus Weinstadt nicht aus. Bei ihm laufen vielmehr die Vorbereitungen, um unmittelbar nach Rechtskraft der jetzigen Entscheidung den Versicherungsnehmern in Deutschland endlich das anbieten zu können, was in anderen Ländern seit langem gang und gäbe ist: bei Versicherungen direkt oder indirekt auf Provisionen zu Gunsten der Verbraucher zu verzichten, so dass jeder eingezahlte Euro auch tatsächlich dem Versicherten zu Gute kommt. Und nicht etwa einem zwischengeschalteten Makler.