Fondsdepot Bank und FNZ Bank
Seit 2022 gehört die Fondsdepot Bank zur weltweit tätigen FNZ-Gruppe1. Die Schwesterbank FNZ Bank blickt auf fast 70 Jahre Erfahrung im Depotbankgeschäft zurück und verwaltet ein Vermögen von rund 60 Milliarden Euro. Gemeinsam mit der Fondsdepot Bank zählt sie zu den führenden B2B-Direktbanken in Deutschland.
Die Fondsdepot Bank und die FNZ Bank bündeln ihre Kräfte, um noch bessere Lösungen für den Vermögensaufbau zu bieten. Mit der langjährigen Erfahrung beider Banken und als Teil der global aktiven FNZ-Gruppe entsteht eine starke Partnerschaft, die es ermöglicht, einfacher und günstig zu investieren2.
Fondsdepot Bank – Einstellung Effektenkredit
Im Zuge der Verschmelzung hat die Fondsdepot Bank beschlossen, das Effektenkreditgeschäft per 30.09.2024 einzustellen. Kunden, die bereits einen Effektenkredit in Anspruch genommen haben, erhalten von der Fondsdepot Bank ein Schreiben, in dem der Effektenkreditvertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Diese Kunden erhalten ein Angebot zur Eröffnung eines Depots und eines Kontos bei der FNZ Bank, damit der Effektenkredit nahtlos weitergeführt werden kann, ohne dass neue Wertpapiere gekauft oder verkauft werden müssen.
Entscheidet man sich gegen die Eröffnung eines Depots und Kontos bei der FNZ Bank, bittet die Fondsdepot Bank darum, bestehende Sollsalden bis zum 30.09.2024 auszugleichen. In diesem Fall bleibt das Depot bei der Fondsdepot Bank bestehen, der Effektenkredit steht jedoch nicht mehr zur Verfügung. Kunden, die eine Kreditlinie beantragt, aber nicht beansprucht haben, wird lediglich die Kreditlinie gekündigt.
Fondsdepot Bank – Einstellung Golddepot
Unabhängig von der Verschmelzung mit der FNZ Bank hat die Fondsdepot Bank beschlossen, das Angebot eines Golddepots per 30.09.2024 einzustellen. Die betroffenen Kunden werden bis zum 31.07.2024 schriftlich informiert. Inhaber eines Golddepots haben die Möglichkeit, ihre Goldbestände entweder zu verkaufen oder sich physisch ausliefern zu lassen. In beiden Fällen übernimmt die Fondsdepot Bank die Kosten. Bruchteile können jedoch nicht ausgeliefert und nur zugunsten der hinterlegten Bankverbindung verkauft werden. Kunden haben auch die Möglichkeit, fehlende Bruchteile zu erwerben, um sich eine ganze Münze bzw. einen ganzen Barren ausliefern zu lassen.
Fondsdepot Bank verschmilzt mit der FNZ Bank
Wie geht es weiter
Mit der zum 2. Dezember 2024 geplanten Integration der Fondsdepot Bank in die FNZ Bank SE, wird für Sie als Kunde vieles gleich bleiben. Ihre bestehenden Depots und Konten bleiben unverändert, und auch Ihre Zugänge zum Online-Banking sowie die gewohnten Funktionen und Tools stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Sie müssen also keine neuen Zugangsdaten anlegen oder bestehende Verträge anpassen. Allerdings ist es erforderlich, den Empfängernamen bei Daueraufträgen sowie bei der Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen nach der Integration auf „FNZ Bank SE“ zu ändern, um eine korrekte Zuordnung der Zahlungen sicherzustellen. Die IBAN und BIC bleiben unverändert.
Vermittlerwechsel zu AVL
Sie haben bereits ein Fondsdepot Bank Depot und möchten die Vorteile von AVL als Ihren Vermittler nutzen?
Der Wechsel ist kostenfrei und kann ohne Einwilligung des aktuellen Vermittlers (falls vorhanden) vorgenommen werden. Der Vermittlerwechsel kann jederzeit und ohne Kündigungsfrist erfolgen.
Sobald AVL als Ihr Vermittler eingetragen ist, profitieren Sie dann automatisch von allen AVL Vorteilen und Konditionen.
Die Fondsdepot Bank gehört zu den führenden Fondsplattformen Deutschlands. Über das Fondsdepot Bank Depot können über 10.800 Fonds und mehr als 9.600 Fondssparpläne gekauft werden. Dabei ist der Online-Handel von Fonds komplett kostenlos (ausgenommen ETF) und es kann eine unbegrenzte Anzahl an Fonds ohne Zusatzkosten verwaltet werden.
Das Fondsdepot Bank Depot für VL ist ein günstiges Fondsdepot, über das ein Wertpapiersparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen geführt werden kann. Mit über 700 Fonds bietet Ihnen die Fondsdepot Bank eine große Auswahl für Ihren Vermögensaufbau.
Fragen & Antworten
Ihr Fondsdepot Bank Depot
Ja, selbstverständlich können Sie jederzeit ein weiteres Depot oder auch weitere Konten im Rahmen des Angebots der Fondsdepot Bank eröffnen.
Nein, Ihre Zugangsdaten sowie hinterlegte Weisungen (z. B. Freistellungsaufträge, Vollmachten) bleiben unverändert.
Obwohl die Marke Fondsdepot Bank erhalten bleibt, wird die FNZ Bank SE künftig als juristischer Kontoinhaber fungieren. Dies gilt auch für die Lastschriften, die dann von der FNZ Bank SE eingezogen werden.
Ja, wir bitten Sie, zukünftig als Empfänger die FNZ Bank SE anzugeben. Die IBAN und BIC bleiben jedoch unverändert.
Ja, es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber über die Änderung des Empfängernamens informieren. Bislang wird die Zuordnung der Zahlungen auch unter der Angabe des Empfängers „Fondsdepot Bank“ gewährleistet. Um jedoch auch in Zukunft eine reibungslose Zuordnung sicherzustellen, ist es notwendig, dass bei zukünftigen Zahlungen der Empfänger „FNZ Bank“ angegeben wird. Die weiteren Empfängerdaten, wie IBAN und BIC, bleiben unverändert.
Die Marke Fondsdepot Bank bleibt weiterhin bestehen. Allerdings wird die FNZ Bank zukünftig als juristischer Kontoinhaber auftreten. Die FNZ Bank ist unter der Gläubiger-ID DE68ZZZ00000025032 für den Einzug der Lastschriften verantwortlich.
Ja, die FNZ Bank wird künftig als juristischer Kontoinhaber auftreten mit der Gläubiger-ID DE68ZZZ00000025032. Die Marke Fondsdepot Bank bleibt jedoch unverändert bestehen.
Ja, Ihr Freistellungsauftrag sowie Ihre NV-Bescheinigung wird übernommen. Alle bestehenden Aufträge und Weisungen bleiben weiterhin gültig und werden fortgeführt.
Ja, bitte wenden Sie sich an den AVL Kundenservice, wenn Sie Ihre Depots zusammenlegen möchten.
Ihre Depots bei der FNZ Bank
Sie haben Depots bei der FNZ Bank und der Fondsdepot Bank
Aktienverluste und andere Verluste, die in beiden Depots entstanden sind, werden zum Jahresende automatisch über die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe mit den erzielten Gewinnen in beiden Depots verrechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer, die unterjährig abgeführt wurde, automatisch korrigiert wird.
Wichtig: Es ist zu beachten, dass bei der Beantragung einer Verlustbescheinigung diese für beide Depots zusammen erstellt wird.
Wenn Sie ein Depot bei der Fondsdepot Bank und eines bei der FNZ Bank besitzen, wird die FNZ Bank die Jahressteuerbescheinigung für beide Depots ausstellen. Das bedeutet, dass alle steuerpflichtigen Kapitalerträge beider Depots in einer gemeinsamen Bescheinigung zusammengefasst werden. Sie müssen sich also nicht separat um Bescheinigungen von beiden Banken kümmern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung für Kunden mit Depots bei beiden Banken (Fondsdepot Bank und FNZ Bank) in der Regel später erfolgt als für Kunden, die nur ein Depot bei einer Bank haben. Das liegt daran, dass die Zusammenführung der Informationen beider Depots und die korrekte Berechnung der Steuerbeträge eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Diese Bescheinigungen werden in der Regel nach den Bescheinigungen für Einzeldepots erstellt.
Wenn Sie ein Depot bei der Fondsdepot Bank und eines bei der FNZ Bank haben, bleiben beide Freistellungsaufträge gültig. Achten Sie darauf, dass die Summe der Freistellungsaufträge den Freibetrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Ehepaare nicht überschreitet.
Personen mit Einkommen unter dem Grundfreibetrag erhalten eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die auch nach dem Zusammenschluss der Fondsdepot Bank und der FNZ Bank für beide Depots gültig bleibt.
Die FNZ Bank SE ist Mitglied der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Dadurch sind Einlagen jedes Kunden bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt. Nach dem Zusammenschluss der FNZ Bank und der Fondsdepot Bank gilt dieser Schutz für alle Einlagen eines Kunden, unabhängig davon, ob sie bei der Marke FNZ Bank oder der Marke Fondsdepot Bank geführt werden.
Zusätzlich ist die FNZ Bank freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V., was auch schon für die Fondsdepot Bank galt. Dieser Fonds bietet einen weiteren Schutz, der jedoch eine andere Sicherungsgrenze hat. Die genaue Höhe dieser Grenze wird vom Prüfungsverband festgelegt und kann jederzeit auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds (www.einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze) eingesehen werden.
Wichtig ist, dass Depotbestände, wie Fondsanteile, nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind. Diese Fondsanteile gelten als sogenanntes Sondervermögen, das rechtlich vom Vermögen der Bank getrennt ist. Im Falle einer Insolvenz der Bank bleibt dieses Sondervermögen geschützt, sodass Sie weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf Ihre Fondsanteile haben.
Nein, die jeweiligen Online-Banking-Zugänge sind weiterhin getrennt zu nutzen.
FNZ Bank und Fondsdepot Bank
Im Rahmen der bevorstehenden Zusammenarbeit mit der FNZ Gruppe hat die Fondsdepot Bank beschlossen, das Effektenkreditgeschäft nicht fortzuführen.
Kunden, die ihren Effektenkredit zur FNZ Bank übertragen möchten, sollten den zugesandten Depot- und Kontoeröffnungsantrag sowie den Kreditvertrag und das Depoteinzugsformular ausgefüllt an AVL Finanzvermittlung senden:
AVL Finanzvermittlung
Postfach 1135
71384 Weinstadt
Die FNZ Bank bietet einen Aktionszins von 5,5 Prozent per annum bis zum 30.06.2025 an. Nach diesem Datum gelten die regulären Konditionen, die auf der Website der FNZ Bank einsehbar sind.
Die FNZ Bank ist Teil der FNZ Gruppe und fungiert als Schwesterunternehmen der Fondsdepot Bank. Sie bietet als Vollbank ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Finanzvertriebe, Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter, Kapitalverwaltungsgesellschaften und FinTechs in Europa an. Mit über 400 Kooperationspartnern und einem verwalteten Vermögen von etwa 60 Milliarden Euro ist sie eine der führenden B2B-Direktbanken in Deutschland.
Die FNZ Gruppe ist ein global führender Plattformanbieter im Bereich des Vermögensmanagements. Mit über 5.000 Mitarbeitern in 30 Ländern und Partnerschaften mit mehr als 650 führenden Finanzinstitutionen sowie über 8.000 Vermögensverwaltungsfirmen weltweit, verfolgt FNZ das Ziel, den Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen und individuelle Geldanlagelösungen zu bieten.
Die FNZ Bank und die Fondsdepot Bank arbeiten derzeit eng zusammen, um gegen Ende des Jahres einen Zusammenschluss zu erreichen. Dieser Schritt ist Teil des Bestrebens, Synergien zu maximieren und den Kunden verbesserte und umfassendere Dienstleistungen anzubieten.
Die Löschung des Golddepots der Fondsdepot Bank erfolgt nach Bearbeitung und Ausführung des Kundenauftrages (Verkauf oder Auslieferung) und wird zum Kündigungsstichtag wirksam. Sollte die Fondsdepot Bank keine Rückmeldung erhalten, wird ein Erinnerungsschreiben verschickt. Bleibt eine Antwort weiterhin aus, werden die verbleibenden Bestände nach Wirksamwerden der Kündigung verkauft und die Erlöse der hinterlegten Bankverbindung gutgeschrieben, woraufhin das Depot aufgelöst wird.
Bitte wenden Sie sich an den AVL-Kundenservice, wenn Sie ein Formular für die Auslieferung aus dem Golddepot oder für einen Verkauf benötigen.
Für den Verkauf von Beständen im Rahmen der Depotkündigung verzichtet die Fondsdepot Bank auf die Erhebung von Transaktionsentgelten. Dies gilt ebenso für gewünschte Auslieferungen, deren Kosten von der Fondsdepot Bank übernommen werden. Beachten Sie, dass Bruchteile nicht ausgeliefert werden können; sie werden zu Gunsten der hinterlegten Bankverbindung verkauft. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Bruchteile vorab zu erwerben, um eine komplette Einheit zur Auslieferung zu erhalten.
Bitte wenden Sie sich an den AVL-Kundenservice, wenn Sie ein Formular für den Kauf benötigen.
1. FNZ schließt die Übernahme der Fondsdepot Bank erfolgreich ab
2. Fondsdepot Bank verschwindet vom Markt