Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Fiktive Veräußerung

Die fiktive Veräußerung ist ein steuerrechtliches Verfahren, das im Rahmen der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 eingeführt wurde. Dabei werden steuerpflichtige Veräußerungsgewinne für vor dem 1. Januar 2018 erworbene Fondsanteile ermittelt.

Hintergrund der Reform war die Vereinfachung der Besteuerung von Publikumsfonds auf Anlegerebene und die Angleichung der steuerlichen Behandlung von inländischen und ausländischen Investmentfonds.

Im Rahmen der fiktiven Veräußerung werden die Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 als neu angeschafft behandelt. Dabei wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn oder -verlust ermittelt, der jedoch erst bei tatsächlicher Veräußerung oder Übertragung der Fondsanteile steuerlich berücksichtigt wird.

ZurückZur Übersicht
{"page_type":"other"}