Zum Zweck der Altersvorsorge lohnt es sich für alle aktuellen und zukünftigen Fondssparer, die Fördermittel des Staates in vollem Umfang zu nutzen und auszuschöpfen. Es gibt hierbei drei Arten von Fondssparplänen, die staatlich gefördert werden können – Riester, Rürup und Vermögenswirksame Leistungen (VL).
Staatlich geförderte Fondssparpläne
Der Staat verfolgt mit den Fördermaßnahmen für seine Bürger bestimmte Ziele, deshalb sind damit bestimmte Bedingungen verknüpft. Während die Riester- und Rürup-Förderung der privaten Rentenvorsorge zum Ausgleich des demografischen Wandels dienen soll, unterstützt der Staat mit Vermögenswirksamen Leistungen auch die Bildung des privaten Vermögens. Je nach Tarif und Arbeitsvertrag bieten Arbeitgeber steuerlich geförderte, zusätzliche Leistungen. Auch für Arbeitnehmer, die keine Vermögenswirksamen Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten, gibt es zur Förderung der Altersvorsorge auch die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen und zu beantragen.
Die hier genannten Arten der staatlichen Förderung stellen genau definierte Bedingungen an den Antragsteller und die jeweilige Anlageform. Zu beachten sind Einkommens- und Förderobergrenzen sowie der Unterschied zwischen förderfähigen Fondssparplänen und solchen, für die keine staatliche Förderung erhältlich sind. Nicht jeder Fonds kann mit Riester- bzw. Rürup-Förderung oder Vermögenswirksamen Leistungen zur Altersvorsorge bespart werden.
Staatlich geförderte Fondssparpläne auf Aktien- und Rentenbasis bieten gute Renditeaussichten durch Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Vorteile liegen auch im langfristigen Vermögensaufbau durch regelmäßige Einzahlungen im günstigen Durchschnittspreis pro Fondsanteil durch den Cost-Average-Effekt.
Wir erklären Ihnen, welche Förderungen für Fondssparpläne es gibt, welche Bedingungen zu beachten sind und wie Sie am besten vorgehen, um maximale staatliche Förderung zu erhalten.
Riester-Förderung
Der Kreis der staatlich Förderberechtigten
Die staatliche Förderung der Altersvorsorge ist nur möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zum Kreis der Riester-Förderberechtigten Personen gehören:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Ehegatten von Begünstigten, die selbst nicht förderberechtigt sind
- versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
- Wehr- und Zivildienstleistende
- rentenversicherungspflichtige Selbständige und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
- Kindererziehende (nach Antrag auf Kindererziehungszeiten)
- Empfänger von Krankengeld
- vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt)
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, die zuvor pflichtversichert waren
Die staatliche Förderung für diese Personengruppen besteht zum einen aus der Zahlung von Zulagen beziehungsweise aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit der vom Fondssparer oder der Fondssparerin geleisteten Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Gefördert werden die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifizierten Produkte der privaten Altersvorsorge.
Wie funktioniert die Riester-Förderung für einen Fondssparplan?
Riester-Verträge sind durch staatliche Förderung und Steuervorteile besonders attraktiv. Ein Verlustrisiko ist ausgeschlossen, weil mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen vom Anbieter zum Rentenbeginn garantiert werden müssen.
Wenn Sie nach den oben genannten Kriterien förderberechtig sind, können Sie den staatlichen Zuschuss beantragen und zahlen zum Erhalt der Riester-Förderung Beiträge in Ihren zertifizierten privaten Altersvorsorgevertrag ein. Möchten Sie die maximale Höhe der Zulage erhalten, müssen Sie jedes Jahr einen von Ihren Vorjahreseinnahmen abhängigen, festgelegten Mindestbeitrag einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag zuzüglich Zulage) begrenzt.
Beachten Sie bitte, dass Ihnen die Riester-Förderung, also die Zulagen und Steuervorteile, nur dann sicher sind, wenn Sie die Regeln der staatlich geförderten Altersvorsorge einhalten.
So erhalten Sie die volle staatliche Förderung für Ihre private Altersvorsorge: Um die maximale Riester-Förderung für Ihren Fondssparplan zu erhalten, müssen Sie jedes Jahr mindestens vier Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der staatlicher Zulagen (eigene Zulage und ggf. Zulage für die eigenen Kinder) in den Fondssparplan einzahlen. Der Sockelbetrag, also die Mindestsumme, die eingezahlt werden muss, um die staatliche Förderung zumindest teilweise zu erhalten, beträgt 60 Euro.
Als Riester-geförderter Fondssparer erhalten Sie eine jährliche Grundzulage von 175 Euro zu Ihrer Altersvorsorge. Wenn Sie vor dem 25. Lebensjahr mit dem Riester-Sparen anfangen, gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vom Staat als zusätzliche Riester-Förderung. Darüber hinaus kommen, je nach persönlichen Verhältnissen und steuerlicher Behandlung, pro Kind 185 Euro (vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 Euro (nach 2008 geborene Kinder) im Jahr zu Ihrer Altersvorsorge hinzu. Die Förderung pro Kind wird solange bezahlt wie Sie für das Kind Kindergeld erhalten. Neben dieser direkten Altersvorsorge-Förderung können Sie die Einzahlungen in Ihren Riester-Fondssparplan bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Die Zulage gibt es aber nur, wenn Sie diese eigens beantragen. Den Dauer-Zulagenantrag, zum Erhalt der staatlichen Förderung, gibt es beim Anbieter des Riester-Vertrags. Einmal ausgefüllt, gilt er dauerhaft. Änderungen sind nur dann nötig, wenn ein weiteres Kind dazukommt oder Sie kein Kindergeld mehr erhalten.
Rürup-Förderung
Der Kreis der Förderberechtigten
Im Gegensatz zur Riester-Förderung ist eine mögliche Rürup-Förderung nicht auf bestimmte Personenkreise eingeschränkt.
Die staatliche Förderung besteht aus der Geltendmachung von Beiträgen als Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen. Somit kann grundsätzlich jede in Deutschland steuerpflichtige Person durch eine Beitragszahlung in ein zertifiziertes Rürup-Produkt förderberechtigt sein.
Wie funktioniert die Rürup-Förderung für einen Fondssparplan?
Der Abschluss eines staatlich zertifizierten Rürup-Produkts – wie beispielsweise der DWS BasisRente Komfort, ist einer möglichen Förderung vorausgesetzt.
Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.
Der mögliche Höchstbetrag dieser anzusetzenden Sonderausgaben beträgt für das Steuerjahr 2022 bei Ledigen 25.639 Euro und bei zusammen veranlagten Ehepartnern/Lebenspartnern 51.278 Euro.
In der Startphase der Rürup-Rente (2005 bis 2025) können eingezahlte Beiträge - bis maximal zum Höchstbetrag – nur anteilig geltend gemacht werden.
Im Jahr 2022 beträgt der jährlich um zwei Prozentpunkte steigende Anteil 94 Prozent. Ab dem Jahr 2025 werden 100 Prozent berücksichtigt.
Die staatliche Förderung wird durch die Absetzbarkeit von Beiträgen als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung, die das zu versteuernde Einkommen mindern, erreicht. Hieraus ergibt sich somit ein Steuervorteil der sich positiv auf Ihre Altersvorsorge auswirkt.
Staatlich geförderte Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Wer kann Vermögenswirksame Leistungen erhalten?
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt einen staatlich geförderten Beitrag zum Vermögensaufbau. Diese Vermögenswirksamen Leistungen (VL) können bis zu 40 € pro Monat betragen. In Deutschland lassen fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten diese zusätzlichen Leistungen, welche die Altersvorsorge aufbessern, einfach verfallen. Ob Sie Vermögenswirksame Leistungen erhalten, hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis oder zum Beispiel dem für Sie geltenden Tarifvertrag ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Vermögenswirksame Leistungen erhalten können, sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung darauf an.
Wenn Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen renditeorientiert anlegen wollen, ist ein VL-Fondssparplan für Sie ganz sicher interessant. Als Arbeitnehmer können Sie sechs Jahre lang Vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers in einen Fondssparplan einzahlen. Dieser Sparplan auf Fondsbasis muss aber den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Der Fonds muss mindestens 60 % Aktien beinhalten, damit ein Fonds als VL-Anlage förderfähig ist.
Bei AVL Finanzvermittlung stehen Ihnen aktuell über 1.560 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag und ca. 592 VL-fähige ETF zur Auswahl. Einen VL-Sparplan können Sie über AVL bei ebase, MorgenFund, der FFB und der Fondsdepot Bank einrichten.
Nutzen Sie den Vorteil
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage direkt in den Fondssparplan fließen lassen
Gehören Sie zu den Arbeitnehmern, die Vermögenswirksame Leistungen für ihre Altersvorsorge erhalten, können Sie die Zulagen auch vorteilhaft in Fondssparplänen anlegen. Ihr Arbeitgeber überweist dann die zuvor vereinbarte monatliche Summe auf Ihr Depot. Ein solches Depot kann nur von einer Einzelperson geführt werden. Wenn beispielsweise zwei Ehepartner Vermögenswirksame Leistungen beziehen, müssen beide ein eigenes Depot führen.Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den abgeschlossenen Fondssparplan, damit die Sparraten zum richtigen Zeitpunkt überwiesen werden. Dazu erhalten Sie eine VL-Bescheinigung von der Depotbank zur Weiterleitung an den Arbeitgeber.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen haben Sie, wenn Sie schon Vermögenswirksame Leistungen erhalten, Anspruch auf eine zusätzliche Altersvorsorge Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage. Verdienen Sie als ledige Person jährlich bis zu 40.000 Euro oder als gemeinsam veranlagte Ehepartner jährlich bis zu 80.000 Euro (zu versteuerndes Jahreseinkommen ist hier relevant), können Sie beim Finanzamt eine weitere Zulage beantragen. Die Höhe der Zulage ist von der Art der Geldanlage abhängig. Bei Fondssparplänen oder Wertpapieren beträgt die Förderquote der Arbeitnehmersparzulage bis zu 20 Prozent der gezahlten Vermögenswirksamen Leistungen. Sie erhalten dann die staatliche Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro pro Jahr. Zu diesem Zweck werden die notwendigen Daten von Ihrer Depotstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt gemeldet. Diese Zulage zu den Vermögenswirksamen Leistungen kann auch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt und somit noch ausgezahlt werden. Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Auch die staatlichen Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.
Die Arbeitnehmersparzulage muss über die Lohn- und Einkommensteuererklärung beantragt werden. Ein Nachweis in Form einer VL-Bescheinigung ist dazu nicht mehr notwendig.
Wenn nach Ablauf eines Vertrags über Vermögenswirksame Leistungen keine Beiträge mehr gezahlt werden, bleibt das Depot erst einmal bestehen. Je nach den Vorgaben des Fonds, die Sie im Verkaufsprospekt nachlesen können, können Sie dann entscheiden, was mit Ihren Fondsanteilen geschehen soll: Sie können die Anteile im Fonds belassen, verkaufen oder in ein anderes Depot übertragen.
Vermögenswirksame Leistungen können Sie auch nach Ablauf eines Vertrages weiterhin in Anspruch nehmen: Dazu schließen Sie einfach nach Ende der Laufzeit einen neuen Vertrag ab. Auch die Arbeitnehmersparzulage können Sie erneut beantragen. Über steuerliche Auswirkungen müssen Sie sich, wenn Sie die Anlage „VL“ Ihrer Einkommensteuerklärung richtig ausgefüllt haben, keine Gedanken machen. Die Kapitalertragssteuer wird automatisch von den Erträgen aus den VL-Fonds abgezogen.
Tipp:
Wenn Sie gar keine oder nur geringe Vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie die Beiträge für Ihre Altersvorsorge auch selber bezahlen.
Insbesondere wenn ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht, kann das Aufstocken bis auf den maximal geförderten Betrag (34 Euro monatlich (400 Euro p.a). bei VL-Fondssparen) sinnvoll sein.
Die Aufstockung wird der Arbeitgeber aus Ihrem Nettolohn einbehalten und zusammen mit einer eventuell vorhandenen Arbeitgeberleistung auf Ihr VL-Depot überweisen.