Rückblende: Ende Oktober 2011 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne von Millionen Verbrauchern entschieden und der Lobby der Versicherungsmakler eine schallende Ohrfeige erteilt. Das Gericht gab der AVL-Klage statt und erklärte das umstrittene Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler für null und nichtig. Die damals beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legte zunächst Sprungrevision gegen das spektakuläre Urteil ein, zog diese aber wegen Aussichtslosigkeit zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Da aber bis heute weder eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt noch die Politik in irgendeiner Weise tätig wurde, herrscht in der Branche eine gewisse Verunsicherung. Denn faktisch ist das Provisionsabgabeverbot nicht abgeschafft; die BaFin verzichtet nach dem Frankfurter Richterspruch und damit seit nunmehr drei Jahren lediglich auf das Ahnden vermeintlicher Verstöße gegen die Uralt-Regelung.
Diese Rechtsunsicherheit macht sich nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zunutze. Der mächtige Lobbyverband spricht sich dafür aus, das Provisionsabgabeverbot nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern durch eine direkte Verankerung im Versicherungsaufsichtsgesetz quasi zu verschärfen. Begründung: Das Provisionsabgabeverbot sichere Beratungsqualität und somit den Verbraucherschutz.
Uwe Lange, Inhaber des unabhängigen Finanzvermittlers AVL mit Sitz in Weinstadt nahe Stuttgart, ist angesichts dieses Vorstoßes der Versicherungslobby entsetzt: „Vor drei Jahren haben wir als kleiner David die milliardenschwere Versicherungsbranche in die Knie gezwungen und im Sinne von Millionen Verbrauchern ein Urteil erreicht, das freien Preiswettbewerb sowie günstigere Konditionen und bessere Angebote ermöglicht. Der Versuch, das rechtskräftige Urteil nun per Gesetz auszuhebeln, zeigt, dass es der Versicherungslobby nur um eines geht: um den Erhalt ihrer Pfründe in Form von Provisionen, die im Einzelfall mehrere tausend Euro pro Versicherung ausmachen können“.
Der jetzige Vorstoß unterstreiche, dass die Versicherungslobby alles dafür tue, um die über Jahrzehnte gewohnte Praxis beizubehalten. Lange: „Was hier unter dem Deckmäntelchen der Beratung angeführt wird, ist in Wahrheit nichts anderes als das Bestreben, auch weiterhin dem Endverbraucher das Versicherungspaket verkaufen zu können, das eventuell gar nicht das Beste für den Kunden ist – sondern dem Verkäufer der Versicherung die meisten Provisionen bringt“. Als geradezu aberwitzig charakterisiert der Firmeninhaber das Bestreben der Versicherungsgiganten, eine Marktliberalisierung zu verhindern und dabei eine gesetzliche Regelung wiederzubeleben, die aus der NS-Zeit stammt.
Dennoch ist Uwe Lange zuversichtlich, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat. Aktuell nämlich hat die Finanzaufsicht BaFin das Provisionsabgabeverbot bei Bausparverträgen aufgehoben. Für Lange ein klarer Fingerzeig, dass auch die Tage des Provisionsabgabeverbotes für Versicherungen endgültig gezählt sind. Der mündige Verbraucher und damit der Markt, werden dann frei entscheiden können. Uwe Lange: „Wer Beratung möchte und bereit ist, dafür bis zu mehrere tausend Euro Provision auszugeben, kann dies tun. Wer sich dagegen selbst informiert und auf einen Versicherungsvermittler oder Makler verzichtet, zahlt jeden einzelnen Euro direkt in seine Versicherung ein und nicht in intransparente Provisionen, Honorare und Gebühren. Die endgültige Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Provisionsabgabeverbotes wäre somit der einzig wirklich logische Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz und Marktliberalisierung.“