Die Abschlusskosten einer Lebensversicherung:
Die Abschlusskosten resultieren im Wesentlichen aus den Abschlussprovisionen und berechnen sich nach der Gesamtsumme der Einzahlungen. Ein Beispiel: Der Vertrag wird über 30 Jahre abgeschlossen, der Monatsbeitrag beläuft sich auf 100 Euro. Die Gesamtsumme ist dann 36.000 Euro. Davon können dem Kunden als Abschlusskosten sofort bis zu vier Prozent belastet werden, also 1.440 Euro, die der Kunde erstmal bezahlen muss. Seit 2008 gilt dabei: Die Abschlusskosten sind auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit zu verteilen, dadurch fallen die Verluste bei frühzeitiger Kündigung nicht ganz so hoch aus.
„Höhere Provisionen als vier Prozent sind aber bislang möglich und werden auch gezahlt“, sagt Uwe Lange von AVL Finanzvermittlung. „Was über vier Prozent hinausgeht, wird dann nicht dem jeweiligen Kunden belastet, sondern mindert die Gewinnsituation des Lebensversicherers und damit die Überschüsse aller Kunden.“ Der Plan des Gesetzgebers: Die Provisionen sollen auf drei oder 3,5 Prozent begrenzt werden. „Die Anfangsverluste eines Kunden mindert das jedoch, wenn überhaupt, nur geringfügig“, so Uwe Lange.
Uwe Lange: „Fonds-Regeln für Lebensversicherungen übernehmen“
Die Abschlusskosten eines Investmentfonds:
Die Abschlusskosten resultieren aus dem sogenannten Ausgabeaufschlag, der zu einer Differenz von Ausgabepreis zu Rücknahmepreis führt und je nach Fondstyp unterschiedlich ist. Bei Rentenfonds sind es in der Regel drei Prozent der Einzahlung, bei Mischfonds vier Prozent, bei Aktienfonds fünf Prozent. Ein Beispiel: Ein Anleger zahlt monatlich 100 Euro in einen Mischfonds ein, und zwar wiederum 30 Jahre lang. Insgesamt würde er ähnlich viel Abschlusskosten zahlen wie bei einer Lebensversicherung. Doch es gibt zwei wesentliche Unterschiede:
- Die Abschlusskosten eines Investmentfonds werden nicht wie bei der Lebensversicherung für die gesamte Dauer im Voraus belastet, sondern Schritt für Schritt mit jeder einzelnen Einzahlung. Es entsteht dadurch ein erheblicher Zinseszinseffekt zu Gunsten des Anlegers. Bei Investmentfonds ist eine Vorab-Verrechnung von Abschlusskosten wie bei Lebensversicherungen sogar ausdrücklich verboten (§ 304 Kapitalanlagegesetzbuch).
- Praktisch alle Investmentfonds können über Discount-Vermittler mit 100-prozentigem Rabatt auf den Ausgabeaufschlag erworben werden. Das ist möglich, weil Vermittler wie AVL bei Kunden, die keine Beratung benötigen, auf die volle Abschlussprovision verzichten, der Erwerb also zum Rücknahmepreis möglich ist. Bei Lebensversicherungen ist das wegen eines in Nazi-Deutschland eingeführten Provisions-Abgabeverbotes bislang unmöglich. Nur die AVL Finanzvermittlung hat derzeit aufgrund eines erfolgreichen Gerichtsverfahrens gegen die Finanzaufsicht das Recht, zu 100 % auf die Abschlussprovisionen bei bestimmten Lebensversicherungen zu verzichten.
Das Fazit von Uwe Lange: „Wenn der Gesetzgeber die Kunden von Lebensversicherungen wirklich vor zu hohen Abschlusskosten schützen will, schafft er Regelungen wie bei Investmentfonds: ein Verbot von Vorabprovisionen sowie ein Recht darauf, Abschlussprovisionen erstattet zu bekommen, wenn der Kunde auf Beratung verzichten will.“
Rechen-Beispiel: So viel bringt Provisionsverzicht
Angenommen, bei Abschluss einer Lebensversicherung würden Abschlusskosten von 1.440 Euro erstattet und sofort z.B. in einen Fonds angelegt, und zwar über 30 Jahre mit einer angenommenen Rendite von sechs Prozent, dann ergäbe sich ohne Berücksichtigung von Steuern ein Endwert von 8.270 Euro.