Ein ausgewähltes Angebot an Finanzprodukten möglichst günstig und kundenorientiert über das Internet zu vermitteln – das ist das Ziel von AVL. Darin sieht sich das Unternehmen vom Branchenriesen DWS massiv behindert und gegenüber anderen Vermittlern diskriminiert. Grund genug, vor dem Landgericht Frankfurt jetzt eine Klage gegen den Fonds-Multi anzustrengen.
Der Hintergrund: Für jeden vermittelten DWS TopRente Vertrag erhält AVL von der DWS die sogenannte Abschlussprovision. Diese behält AVL allerdings nicht für sich ein, sondern gibt sie vollständig an den Vertragsinhaber weiter. Obwohl ein solcher Rabatt auf die Abschlussprovision auch direkt in zusätzliche Fondsanteile investiert werden könnte, zwingt die DWS AVL zu einer Rückzahlung, die je nach Betrag versteuert werden muss. Das schadet letztlich dem Kunden – denn die Folge ist im ungünstigsten Falle eine Verringerung des Investitionsvolumens, was folglich den Rentenanspruch schmälert.
Als Begründung gibt die DWS an, dass ein zu 100 Prozent in Form von zusätzlichen Fondsanteilen gewährter Rabatt (Direktrabatt) ausschließlich Mitarbeitern vorbehalten sei und daher grundsätzlich eine Beschränkung auf 50 Prozent gelte. Nachweislich wurde allerdings mindestens einem Mitbewerber die Einrichtung eines höheren Direktrabatts kommentarlos gewährt. „Dadurch entsteht eine ungleiche Basis für Vertragsabschlüsse. Das behindert AVL, diskriminiert den Vermittler gegenüber Wettbewerbern und missachtet die Interessen der Kunden. Dabei ist für das Vorgehen und die Verweigerung der 100-Prozent-Direktrabatte aus unserer Sicht kein sachlich gerechtfertigter Grund zu erkennen“, so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Hans Baumann von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart.
Bei den Riester-Fondssparplänen, die immer beliebter werden, zeigt sich die überragende Stellung der DWS in einem Marktanteil von 59 Prozent. Auch im Vermittlungsangebot von AVL hat die DWS TopRente einen hohen Stellenwert. „Es ist das Produkt, welches wir am häufigsten im Bereich der Riester-Verträge vermitteln, denn es ist für Anleger äußerst attraktiv“, so Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Bei den meisten Riester-Fondssparplänen erhält der Vermittler die Abschlussprovision, deren Berechnungsgrundlage das Beitragsaufkommen für die gesamte Vertragslaufzeit ist, schon in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Gut für den Vermittler, aber schlecht für den Anleger. Denn auf diese Weise wird gerade am Anfang nur ein geringer Anteil der Beiträge tatsächlich investiert – zu Lasten der langfristigen Wertentwicklung. Ganz anders ist das bei der DWS TopRente: Hier wird die Zahlung der Abschlussprovision auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
Mit der Klage will AVL nun die DWS zu einer klaren Linie und zu möglichst günstigen Konditionen im Sinne der Privatanleger zwingen.