Mitteilungen

Vorabpauschale 2022 - Veröffentlichung Basiszins

Veröffentlichung Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG

Die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2022 ist unter Anwendung des am 03. Januar 2022 ermittelten Basiszins zu errechnen. Der ermittelte Basiszins für 2022 beträgt -0,05 Prozent.

Wichtig: Aufgrund des negativen Basiszins wird keine Vorabpauschale für 2022 erhoben.

Nach 2021 erfolgt damit im zweiten Jahr in Folge keine Erhebung der Vorabpauschale.

Finanzwissen

{"page_type":"other"}