Veröffentlichung Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG
Die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2022 ist unter Anwendung des am 03. Januar 2022 ermittelten Basiszins zu errechnen. Der ermittelte Basiszins für 2022 beträgt -0,05 Prozent.
Wichtig: Aufgrund des negativen Basiszins wird keine Vorabpauschale für 2022 erhoben.
Nach 2021 erfolgt damit im zweiten Jahr in Folge keine Erhebung der Vorabpauschale.