Viele Auszubildende erhalten zusätzlich zum Ausbildungsgehalt Vermögenswirksame Leistungen (VL). Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, welche zugunsten eines VL-Vertrages angelegt und unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden.
Sollte der Arbeitgeber keine oder nur eingeschränkte VL-Leistungen zu einem VL-Vertrag beitragen, so kann auch die Zahlung vollständig oder auch teilweise aus dem Gehalt des Auszubildenden erfolgen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung erfüllt. Die staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage) wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen des Auszubildenden 20.000 Euro (40.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung) nicht überschreitet. Bei VL-Fondssparplänen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20 Prozent; der maximal geförderte Betrag ist 400 Euro je Kalenderjahr.
Welche Chancen ein VL-Fondssparplan bietet, zeigt eine Analyse des Fondsverbands BVI:
"VL-Sparpläne auf Fonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien, in die sechs Jahre lang monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden und die dann ein Jahr ruhten, warfen rückblickend eine attraktive Rendite ab. Im Schnitt aller Siebenjahreszeiträume seit 1962 haben Sparer eine jährliche Rendite von 7,4 Prozent erzielt. Mit Sparzulage waren es sogar im Schnitt 10,4 Prozent pro Jahr."
Jubiläumssonderkonditionen
- 0,- EUR VL-Vertragsentgelt für die Jahre 2022 und 2023
ebase Jubiläumsdepot VL-Fondssparplan