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PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben wird, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen.
Im Gegenzug entfällt ab dem 01.01.2023 die Pflicht zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Was bedeutet PRIIPs?

PRIIPs ist die Abkürzung für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten).

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