Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben wird, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen.
Im Gegenzug entfällt ab dem 01.01.2023 die Pflicht zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Was bedeutet PRIIPs?
PRIIPs ist die Abkürzung für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten).