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Kleinbetragsrente 2025

Eine Kleinbetragsrente entsteht, wenn das zu Beginn der Rentenphase vorhandene Kapital so gering ist, dass die monatliche Rente 1,00 % der Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV nicht übersteigt. Für das Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 3.745,- EUR jährlich, sodass die Grenze für eine Kleinbetragsrente bei 37,45 EUR pro Monat liegt.

Im Vergleich zu 2024, als die Bezugsgröße 3.535,- EUR betrug und die Grenze entsprechend bei 35,35 EUR lag, ergibt sich 2025 eine Erhöhung um 2,10 EUR.

Bei der Prüfung, ob eine Kleinbetragsrente vorliegt, werden alle Riester-Verträge eines Anlegers bei demselben Anbieter zusammen berücksichtigt, sofern diese durch staatliche Förderung begünstigt wurden (§ 93 Abs. 3 EStG). Eine Kleinbetragsrente kann zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden.

Riester-Wissen

Alle Angaben ohne Gewähr.

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