Das Jahresende steht bevor - die FFB informiert zu wichtigen Terminen:
- Verlustbescheinigung für 2021: Ein Antrag auf Verlustbescheinigung muss bis spätestens 15. Dezember 2021 bei der FFB eingegangen sein.
- Depotüberträge: Eingehende Fondsanteile werden durchgehend verbucht. Bei Auslieferungen, insbesondere ab dem 15.12.2021, kann es sein, dass eine Gutschrift bei dem Empfänger nicht mehr bis Ende 2021 erfolgen wird.
- Auftragsbearbeitung zwischen den Jahren: Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds können durchgehend eingereicht werden. Aufgrund von fondsspezifischen Abwicklungsmodalitäten kann es passieren, dass ein im Kalenderjahr 2021 beauftragte Transaktion erst im neuen Jahr abgerechnet wird.
- Umstellung auslaufender VL Verträge: Zum 31.12.2021 auslaufende VL-Verträge werden am 03. Januar 2022 in "freie" Anteile umgestellt.
- Steuerbescheinigung für 2021: Der Versand der Steuerbescheinigungen ist zum 02. März 2022 geplant. Ab dem 28. Februar 2022 werden Erträgnisaufstellungen in das Onlinepostfach der FFB eingestellt.