Ab dem 05. Juli 2023 haben Bestandskunden die Möglichkeit, VL-Verträge direkt im Online-Zugang der FFB einzurichten oder zu ändern.
VL-Vertrag neu anlegen
Um einen neuen VL-Vertrag anzulegen, melden Sie sich einfach über den Online-Zugang der FFB an. Sie finden alle erforderlichen Eingabefelder unter einem eigenen Menüpunkt: „VL-Sparvertrag“ im Bereich Fonds-Transaktionen (mögliche Ausnahmen bei Sperren, Gemeinschafts- oder Minderjährigendepots).
Alle notwendigen Angaben zur Anlage des VL-Sparplans:
- ISIN/ WKN (einen passenden VL-Fonds finden Sie im AVL-Fondsfinder)
- Turnus der Sparplanzahlung (monatlich, jährlich)
- Betrag
- Arbeitgeberinformation
- Personalnummer (optional)
Um sicherzustellen, dass eine Förderung (Sparzulage) beantragt werden kann, ist die Zustimmung zur Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern über eine Checkbox erforderlich.
Nach Prüfung der Angaben kann der Auftrag für einen VL-Sparvertrag einfach per TAN freigegeben und die Arbeitgeberbescheinigung aus dem Online-Postkorb heruntergeladen werden.
Änderung eines VL-Vertrages
Die Änderung eines bestehenden VL-Vertrages ist ebenfalls direkt über den FFB-Online-Zugang möglich.
Um bei einem VL-Sparvertrag einen Fonds zu wechseln, wählen Sie einfach einen neuen VL-fähigen Fonds aus, passen Sie gegebenenfalls den Betrag an und geben Sie die Änderung mit der TAN frei. Auch nach einem Wechsel des Fonds erhalten Sie alle notwendigen Informationen direkt online.
Bitte beachten Sie: Für einen Wechsel des Arbeitgebers oder die Auflösung eines bestehenden VL-Sparvertrages ist weiterhin die Schriftform erforderlich.