Ab sofort holt ebase die Zustimmung zu den ab dem 01. April 2022 gültig werdenden Vertragsunterlagen von ihren Kunden ein.
Warum ist eine Zustimmung zu den ebase Vertragsunterlagen erforderlich?
Mit dem Urteil (AZ: XI ZR 26/20) des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 ist die bisherige Vorgehensweise - eine schriftliche Mitteilung geänderter Vertragsunterlagen mit stillschweigender (passiver) Zustimmung - nicht mehr rechtssicher. Um die Geschäftsbeziehung fortzuführen, ist somit eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich.
Wie erteile ich eine Zustimmung zu den ebase Vertragsunterlagen?
Den Vertragsunterlagen kann einfach und schnell im Online-Banking der ebase zugestimmt werden. Nach dem Login erscheint ein Pop-up-Fenster, das Sie zu der Zustimmungsseite leitet. Zur Zustimmungsseite können Sie auch über den Menüpunkt "Meine Daten" und den Reiter "Vertragsunterlagen" gelangen.
Alternativ können Sie Ihre Zustimmung auch schriftlich erteilen. Senden Sie die Ihnen zugesandten Dokumente zur Zustimmung unterschrieben an ebase über einen der folgenden drei Wege zurück:
- E-Mail: zustimmung@ebase.com
- Fax: 089 3090 3746 82
- Post: beigefügter Rücksendeumschlag
Wann sind die neuen Vertragsunterlagen gültig?
Mit der aktiven Zustimmung gelten die neuen Vertragsunterlagen, frühestens jedoch ab dem 1. April 2022.