Mitteilungen

ebase - Jahressteuerbelege 2022

Ab Jahresbeginn 2023 stellt Ihnen ebase folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:

Hinweis: Diese Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb digital bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass – soweit nicht anders mit ebase vereinbart – kein postalischer Zusatzversand erfolgt. Eine Null-Bescheinigung wird nicht automatisch, sondern nur auf Nachfrage ausgestellt. Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten vorhanden sind.

Ab Ende April 2023 erhalten Sie den Quartalsdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung für 2022 in Ihrem ebase Online-Postkorb.
Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei ebase führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.

Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei ebase eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).

Angebot der ebase

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