Folgende Unterlagen stellt ebase automatisch im Online-Postkorb zur Verfügung:
- Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2021
- Steuerbescheinigung 2021 (inklusive Erträgnisaufstellung) ggf. mit Verlustbescheinigung
- Information über den Verlustausgleich 2021 (sofern vorhanden)
- Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung 2021 (sofern vorhanden)
Anmerkung: Diese Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb digital bereitgestellt. Ein postalischer Versand dieser Unterlagen erfolgt nicht.
Mit der Einstellung der Jahressteuerbescheinigung 2021 ist ab Ende April 2022 zu rechnen. Informationen zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen werden voraussichtlich bis Mitte Mai 2022 eingestellt.
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Bescheinigung)
Die Daten zu Ihrem VL-Vertrag werden elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Eine Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen ist für einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage nicht mehr notwendig.
Ausblick auf Ex-Post-Kosteninformation 2021
Die Erstellung der Ex-Post-Kosteninformation 2021 erfolgt nach dem Vorliegen der relevanten Daten von den Fondsgesellschaften. Mit der Einstellung dieser Unterlagen ist zu Beginn des dritten Quartals 2022 zu rechnen.