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ebase - Einheitliche Regelung zum Verwahrentgelt

Die Berechnung sowie die Modalitäten zum Verwahrentgelt für Einlagen ist aktuell vom Zeitpunkt der Kontoeröffnung abhängig. Zum 1. April 2022 werden sowohl die Kondition als auch die Abwicklungsmodalität unabhängig des Zeitpunkts der Kontoeröffnung vereinheitlicht.

Vereinheitlichte Kondition zum Verwahrentgelt für ebase Konten:

0,5% für die sichere Verwahrung von Guthaben von mehr als 10.000,00 Euro (Freibetrag) nach Ablauf des 30. Tags (kostenfreier Zeitraum)

Vereinheitlichte Abwicklungsmodalität zum Verwahrentgelt für ebase Konten:

Das Verwahrentgelt wird erhoben, sofern länger als 30 Tage nach Gutschrift des Geldeingangs auf dem Konto flex/Tagesgeldkonto der Freibetrag von 10.000,00 Euro überschritten wird. Die Berechnung des Verwahrentgelts erfolgt auf Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Guthabens.

In den Tagesendsaldo gehen alle bis zum Ende des jeweiligen Tages entsprechend der Regelungen zur Wertstellung valutierten Kontobewegungen ein. Der Monat wird hierbei zu 30 Tagen und das Kalenderjahr zu 360 Tagen gerechnet. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Konto flex erfolgt pro Quartal. Die Abrechnung des Verwahrentgelts für das Tagesgeldkonto erfolgt pro Kalenderhalbjahr.

Die Belastung des Verwahrentgelts erfolgt auf dem Konto flex. Alle sonstigen Entgelte werden über das Konto flex abgerechnet. Sofern auf dem Konto flex eine Sperre und/oder kein ausreichendes Guthaben/dispositiver Saldo vorhanden ist, behält sich ebase das Recht vor, das Verwahrentgelt und sonstige Entgelte von der vorliegenden externen Bankverbindung einzuziehen oder per Rechnungsstellung zu erheben.

ebase Depot

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