Mitteilungen

DAB BNP Paribas - Jahressteuerbelege 2022

Die Erstellung der Jahressteuerbelege für das Jahr 2022 erfolgt ab Mitte März 2023. Die Dokumente werden nach gewünschter Versandeinstellung elektronisch oder postalisch zur Verfügung gestellt.

Jeder Kunde erhält nur eine Steuerbescheinigung, unabhängig von der Anzahl der geführten Konten und Depots. Auf Grund gesetzlicher Anforderungen wird für alle Kunden, die im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z. B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhielten, eine übergreifende Jahressteuerbescheinigung erstellt. Diese wird im 2. Quartal 2023 voraussichtlich Ende April 2023 im elektronischen Postfach der Consorsbank verfügbar sein.

Unter welchen Voraussetzungen wird eine Jahressteuerbescheinigung erstellt?

Wird eine Verlustbescheinigung erstellt?

Wenn Sie bis zum 15.12. des Vorjahrs eine Verlustbescheinigung mittels Formular beantragt haben und in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg noch nicht verrechnete Verluste erwirtschaftetet haben, werden diese Verluste in Form einer Verlustbescheinigung ausgewiesen.

Wird eine Null-Bescheinigung erstellt?

Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt. Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten vorhanden sind.

DAB Depot

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