Wie erhalten Selbstständige Riester-Rente?
Die Riester-Rente für Selbständige ist mit einer möglichen mittelbaren Förderberechtigung eine durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderte Altersvorsorge. Generell können Personen die Riester-Förderung in Anspruch nehmen, welche in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. In erster Linie sind dies Angestellte. Aber auch Beamte sowie Arbeitssuchende und Eltern in Elternzeit gehören zum Kreis der Förderberechtigten. Selbstständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben zunächst einmal keinen Anspruch auf die Riester-Förderung.
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Ehepartner des Selbstständigen zu den förderberechtigten Personen im Rahmen der Riester-Rente gehört. Der Selbstständige ist in diesem Fall indirekt (mittelbar) förderberechtigt und kann, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, ebenfalls die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Dies lohnt sich allen voran für gut- bzw. besserverdienende Selbständige und Ehepaare. Schließlich beinhaltet die Riester-Rente neben Zulagen auch Steuervorteile. So können jährlich Beiträge von bis zu 4.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Tipps für nicht-förderberechtigte Selbstständige
Falls Sie als Selbstständiger auch nicht indirekt bzw. mittelbar förderberechtigt sind, ergeben sich noch zwei weitere Möglichkeiten. So kann zum einen die Riester-Rente auch ohne Riester-Förderung als Alternative zum Fondssparplan attraktiv sein.
Denn: Während der Ansparphase fällt im Gegensatz zum Fondssparplan keine Abgeltungsteuer an – der Zinseszins greift somit umfassend.
Zum anderen bietet sich Ihnen eine Rürup-Rente (Basis-Rente) an, wenn Sie nicht auf staatliche Förderung verzichten wollen. Pro Jahr können hier deutlich höhere Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Riester-Förderrechner
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