Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren war ein bis 2008 in Deutschland angewandtes Besteuerungsverfahren. Es betraf insbesondere die Besteuerung von Dividendeneinkünften aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Nach dem Teileinkünfteverfahren wurden Dividendeneinkünfte teilweise steuerfrei gestellt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ein bestimmter Prozentsatz der Dividenden wurde als steuerpflichtige Ertrag behandelt. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 unterliegen Dividenden der Abgeltungsteuer.
Das Teileinkünfteverfahren ist gegebenenfalls weiterhin bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen relevant. Dabei wird ein Teil des Veräußerungsgewinns steuerfrei gestellt, während ein bestimmter Prozentsatz des Veräußerungsgewinns der Besteuerung unterliegt. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG.