KAGG
Das Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG) war ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanlagegesellschaften in Deutschland regelte. Es wurde am 28. April 2004 verabschiedet und trat am 1. Juli 2004 in Kraft.
Ziel des KAGG war es, den Anlegerschutz zu gewährleisten, die Transparenz und Integrität des Kapitalanlagemarktes zu fördern und klare Regeln für den Betrieb von Kapitalanlagegesellschaften aufzustellen. Es definierte die Anforderungen und Pflichten für Kapitalanlagegesellschaften, deren Geschäftsleiter und Anlageberater. Das Gesetz enthält unter anderem Bestimmungen über die Gründung und Zulassung von Kapitalanlagegesellschaften, die Verwaltung von Investmentfonds, Anlagebeschränkungen und -strategien, die Verwahrung des Fondsvermögens und die Informationspflichten gegenüber den Anlegern.
Am 22. Juli 2013 wurde das Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG) durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst, das eine umfassende Reform des deutschen Investmentrechts darstellt. Das KAGB übernimmt viele Regelungen des KAGG und erweitert sie, um den europäischen Vorgaben der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) gerecht zu werden.
Synonyme: Kapitalanlagegesellschaftengesetz