Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Der Freistellungsauftrag ist ein Anweisung an eine Bank oder Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe von der Abgeltungsteuer freizustellen.

Der Freistellungsbetrag dient dazu, den Sparerpauschbetrag optimal auszuschöpfen. Der Sparerpauschbetrag ist der steuerliche Freibetrag für Kapitalerträge, der vom Staat festgelegt wird. Für Ledige beträgt er derzeit 1.000 Euro und für Verheiratete 2.000 Euro.

Wichtig ist, dass der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei jedem Kreditinstitut gesondert erteilt werden muss. Anleger können den Freistellungsbetrag auf verschiedene Konten oder Depots verteilen, solange die Gesamtsumme den festgelegten Betrag nicht übersteigt.

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