Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

BAK

Das BAK (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwachte die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vor allem unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes.

Zum 1. Mai 2002 ging das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) zusammen mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in der neu errichteten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf.

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