Anlagegrenzen
Als Anlagegrenzen werden die insbesondere im KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) gesetzlich definierten Höchstgrenzen von Wertpapieren einzelner Emittenten innerhalb eines Fondsvermögens verstanden. Mit dieser Vorschrift wird dem Grundsatz der Risikodiversifikation Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird die 5/10/40-Regel bemüht, welche besagt, dass höchstens 10 Prozent des Fondsvermögens in eine Einzelposition investiert werden darf und alle Positionen über 5 Prozent in der Summe maximal 40 Prozent des Fondsvermögens ausmachen dürfen.