Steuern sparen bei Fonds und ETF

Steuern in Deutschland

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für viele Anleger bedeutet dies eine effektive Steuerbelastung von rund 26,375 Prozent. Steuern mindern somit die Börsengewinne erheblich. Wir zeigen Ihnen 10 effektive Möglichkeiten, wie Sie Steuern bei Fonds und ETF sparen können.

10 effektive Strategien für höhere Renditen

Rund um Fonds und ETF

01 Thesaurierende Fonds bevorzugen, steuerpflichtige Ausschüttungen vermeiden

Thesaurierende Fonds bieten oft steuerliche Vorteile gegenüber ausschüttenden. Hier bleiben Erträge im Fonds und werden erst bei Verkauf besteuert, während bei ausschüttenden Fonds die Kapitalertragsteuer sofort fällig wird.

Die 2018 eingeführte Vorabpauschale mildert den Steuervorteil zwar ab, aber solange der Basiszins nicht stark steigt, ist die Besteuerung nicht höher als bei voll ausschüttenden Fonds.

Hohe Ausschüttungen führen zu einer höheren Steuerbelastung, insbesondere wenn Steuerfreibeträge bereits ausgeschöpft sind. Thesaurierende Fonds ermöglichen eine bessere Steuerplanung, da durch Anteilsverkäufe gesteuert werden kann, wie viele Kursgewinne in einem Jahr steuerpflichtig sind. Ausschüttende Fonds bieten weniger Steueroptimierungsmöglichkeiten.

02 Für US-Investitionen: Fonds und ETF mit Sitz in Irland wählen

Irland bietet aufgrund eines älteren Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA steuerliche Vorteile für Fonds mit US-Aktien. So muss eine Fondsgesellschaft mit Sitz in Irland nur die Hälfte der Quellensteuern auf Dividenden von US-Aktien abführen.

Insbesondere irische ETF mit einem hohen USA-Exposure können höhere Renditen erzielen als ETF mit demselben Referenzindex, die in einem anderen Land domiziliert sind.

03 Sparerpauschbetrag nutzen: Freistellungsauftrag stellen

Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger Kapitalerträge bis zu 1.000,- Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmen. Ehepaare können einen gemeinsamen Freibetrag bzw. Sparerpauschbetrag von 2.000,- Euro in Anspruch nehmen.

Der Freistellungsauftrag wird bei dem Depotanbieter eingereicht. Bei mehreren Depots lässt sich der Freistellungsauftrag auch aufteilen, z. B. Depot 1: 500.- Euro, Depot 2: 300.- Euro, und Depot 4: 200.- Euro. Zur Festlegung der Höhe sollte man sich an den steuerpflichtigen Erträgen des Vorjahres orientieren und geplante Verkäufe berücksichtigen.

04 NV-Bescheinigung bei niedrigem Einkommen

Bei einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages können Anleger eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen, um den Abzug der Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist sinnvoll, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen und das zu versteuernde Einkommen (also die Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.) so gering ist, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.

Die NV-Bescheinigung kann beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Sie ist für maximal drei Kalenderjahre gültig und muss bei Überschreiten der Einkommensgrenzen zurückgegeben werden.

05 Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen

Anleger mit einem individuellem Steuersatz unter der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent können eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen, um so ihre Kapitalerträge mit einem günstigeren Steuersatz zu versteuern und zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern zurückzubekommen. Die Günstigerprüfung ist in der Anlage KAP zur Steuererklärung enthalten. Dort kann durch Ankreuzen des Kästchens „Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge“ die Günstigerprüfung beauftragt werden.

Eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist besonders für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen bis ca. 18.000,- Euro (Ledige) bzw. bis ca. 36.000,- Euro (Verheiratete) sinnvoll, da der persönliche Steuersatz in diesen Fällen unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt (Stand: 2024).

06 Verlustbescheinigung bei mehreren Depots

Durch eine Verlustbescheinigung können Verluste eines Depots mit Gewinnen aus anderen Depots im Rahmen der Steuerveranlagung verrechnet werden, was die Steuerlast reduziert. Verluste können entweder im laufenden Jahr oder in zukünftigen Jahren mit Gewinnen verrechnet werden. Wichtig ist, die Verlustbescheinigung rechtzeitig bei der Bank zu beantragen und zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

07 Minderjährigen-Depots für höheren Freibetrag nutzen

Kinder können eigene Depots führen. Da diese in der Regel keine weiteren Einkünfte haben, kann eine NV-Bescheinigung beantragt werden (siehe Strategie 04). So wächst das Kapital mit bis zu 12.640,- Euro Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei. Die Summe ergibt sich aus dem Grundfreibetrag (11.604,- Euro), dem Sparerpauschbetrag (1.000,- Euro) und dem Sonderausgabenpauschbetrag (36,- Euro). Aus diesem Grund empfiehlt es sich hier, ausschüttende Fonds zu nutzen und die steuerbefreiten Ausschüttungen zu reinvestieren.

Vorsicht bei familienversicherten Kindern

Kinder, die über die gesetzliche Krankenkasse familienversichert sind, haben eine Einkommensgrenze von 7.060,- Euro. Diese setzt sich aus dem monatlichen Freibetrag von 505,- Euro plus 1.000,- Euro Freibetrag auf Kapitaleinkünfte zusammen. Realisiert das Kind mehr als 7.060,- Euro Kapitalerträge, bleiben diese zwar steuerfrei, es verliert jedoch den Anspruch auf die Familienversicherung und muss eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Wichtig zu wissen ist, dass Eltern nur dann Ausgaben tätigen dürfen, wenn diese dem Kind zugutekommen. Mit Beginn des 18. Lebensjahres hat das Kind dann vollen Zugriff auf das Depot.

Depot an Minderjährige vererben

Kinder haben die Möglichkeit, von jedem Elternteil eine Erbschaft von bis zu 400.000,- Euro steuerfrei zu empfangen. Bei Erbschaften von Großeltern zugunsten der Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000,- Euro pro Erblasser und Enkelkind. Sollte ein Kind mehr als diesen Betrag erben, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Schenkungen innerhalb des 10-Jahres-Freibetrags vorzunehmen.

Beim Vererben eines Depots übernehmen die Erben nicht nur die Wertpapiere, sondern auch den Anschaffungszeitpunkt der Wertpapiere.

Beispiel

Angenommen, ab dem Jahr 2009 wurden insgesamt 50.000,- Euro in Wertpapiere investiert und das Depot ist seitdem auf 100.000,- Euro gewachsen. Wenn der Erbe das Depot auflöst oder vollständig umschichtet, muss (nach Abzug der persönlichen Freibeträge) Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 50.000,- Euro gezahlt werden. Hat der Erbe noch kein eigenes Einkommen, können maximal 12.604,- Euro pro Jahr (11.604,- Euro Grundfreibetrag plus 1.000,- Euro Sparerpauschbetrag auf Kapitalerträge) steuerfrei realisiert werden. Es wäre daher steuerlich sinnvoll, eine Umstrukturierung des Depots über mindestens vier Jahre zu verteilen.

Zu unseren Minderjährigen-Depots

08 Steuerliche Verlustverrechnung nutzen

Befindet sich eine Position im Minus, kann diese zunächst verkauft und anschließend die gleiche Position wieder gekauft werden. Anschließend wird eine zweite Position verkauft, die sich im Plus befindet. Die Verluste aus der ersten Position werden mit den Gewinnen aus der zweiten Position verrechnet. Somit kann eine Steuerbelastung und eine dadurch resultierende Verringerung der Investitionssumme zumindest in die Zukunft verschoben werden.

Es ist wichtig, die Transaktionskosten und den Spread zu berücksichtigen, da diese die Ersparnisse schmälern können. Verluste und Gewinne aus Aktien werden getrennt von anderen Wertpapieren wie ETF und Fonds verrechnet.

09 Netto-Police als steuerlichen Vorteil nutzen

Eine Fondspolice ist ein Versicherungsmantel um ein Depot mit Fonds und bzw. oder ETF. Solange das Geld innerhalb der Police bleibt, fallen keine Abgeltungsteuern auf die erzielten Erträge an. Erst bei Auszahlung, die in der Regel im Rentenalter erfolgt, wird die Auszahlung besteuert. Nur die Hälfte der Erträge (Halbeinkünfteverfahren) ist bei der Auszahlung steuerpflichtig, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hat und die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt. Es gilt der dann gültige persönliche Steuersatz. Bei einer Rentenauszahlung wird nur der Ertragsanteil besteuert, der abhängig vom Alter bei Rentenbeginn ist. Zudem lässt sich über die Gestaltung der Police die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer optimieren.

10 Fifo-Prinzip umgehen – Lifo-Prinzip nutzen

Durch geschicktes Besparen mehrerer Fondspositionen des identischen Fonds bzw. ETF kann das Fifo-Prinzip (First in, First out), das besagt, dass die ältesten Fondsanteile zuerst verkauft werden müssen, umgangen werden. Ältere Anteile bringen häufig die höchsten Kursgewinne und damit die höchsten Steuern. Die jüngeren Anteile zuerst zu verkaufen (Lifo: Last in, First out), wäre in vielen Fällen für Anleger vorteilhaft. So bliebe ein größeres Vermögen im Depot, das weitere Erträge bringen könnte.

Und so geht’s: Man investiert nacheinander in verschiedene Postitionen des gleichen Fonds bzw. ETF. Dadurch können die jüngsten Fondsanteile zuerst verkauft werden, was die Steuerlast reduziert. Auch durch Übertragen älterer Anteile in ein neues Depot und das Verkaufen der jüngeren im alten Depot umgeht man geschickt die höhere Steuerlast, welche das Fifo-Prinzip mit sich bringen kann

Zusatztipp für große Depots

Vermögensverwaltende GmbH gründen

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH bietet verschiedene steuerliche Vorteile, insbesondere durch die im Vergleich zur Einkommensteuer niedrigere Körperschaftsteuer, die Möglichkeit der Verlustverrechnung, die Thesaurierung von Gewinnen und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben. Diese Vorteile können genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren und das Kapital für weitere Investitionen einzusetzen. Die vermögensverwaltende GmbH kann sich insbesondere bei größeren Einlagevolumina und einem langfristigen Anlagehorizont lohnen.

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