Solvium Transportlogistik Fonds "TLF"

container

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Kurzbeschreibung

Gegenstand der Fondsgesellschaft ist die Anlage und Verwaltung des eigenen Vermögens nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Die Fondsgesellschaft erwirbt Anteile an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die ihrerseits nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung als einzigen Geschäftszweck den Erwerb, die Bewirtschaftung und das Veräußern von Containern, Wechselkoffern und Güterwagen sowie Vermögensgegenständen im Sinne der für diese Anlagegüter genutzten Infrastruktur vorsehen.

Der Schwerpunkt dieses AIF liegt auf Investitionen im Bereich des Schienengüterverkehrs. Mindestens 51,00 % des investierten Kapitals werden in Güterwagen investiert sein. Mit diesen Investitionen möchte der Fonds die Transformation im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und Transportlogistik unterstützen.

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf

Für einen Beitritt in der Mitte der 18-monatigen Vertriebsphase, das heißt mit Ergebnispartizipation ab 1. Juli 2025, beträgt der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss inkl. Auszahlungen 148,24 % bezogen auf die Kommanditeinlage ohne Agio. Dies entspricht einem durchschnittlichen Rückfluss bezogen auf die Kommanditeinlage ohne Agio in Höhe von 5,08 % p. a.

Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption

Aus dem prognostizierten Gesamtmittelrückfluss sind Steuerzahlungen durch den Anleger zu leisten, die durch dessen individuelle steuerliche Verhältnisse bestimmt werden.

Finanzierung

Eine Aufnahme von Fremdkapital ist weder auf Ebene der Fondsgesellschaft noch auf Ebene der Objektgesellschaft konzeptionell vorgesehen.

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Der Fondsgesellschaft hat mit der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Große Elbstr. 14, 22767 Hamburg (in diesem Verkaufsprospekt als „AIF-KVG“ bezeichnet), am 5. September 2024 einen Geschäftsbesorgungsvertrag („Bestellungsvertrag“) über die Bestellung der AIF-KVG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB geschlossen.
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