Was vorher durch das Provisionsabgabeverbot untersagt war, ist jetzt bei AVL möglich und wird zugunsten des Kunden eingesetzt. Konkret bedeutet das: Durch die nun gestatteten Rabatte erhöht sich der Betrag, der in den Lebensversicherungsvertrag fließt, direkt. In einer Beispielrechnung erzielt der Versicherte auf diese Weise einen Mehrwert von 14.000 Euro. Ausgangspunkt sind zwei Lebensversicherungen von der db Vita S.A., bei denen der Verbraucher bei normalen Abschlussprovisionen und einer Investitionssumme von 100.000 Euro nach einer Laufzeit von 25 Jahren über 310.000 Euro verfügen könnte. Angenommen wird dabei eine Wertentwicklung von fünf Prozent. 324.000 Euro enthält der Vertrag hingegen, wenn er über den Finanzvermittler AVL abgeschlossen wird, der zu 100 Prozent auf die Abschlussprovisionen verzichtet. Diese fließen in den Vertrag des Kunden, statt in den Geldbeutel des Vermittlers. "Informierte Anleger können somit dank der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ein Plus für ihren persönlichen Vermögensaufbau erzielen", so Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL.
Wenn der Betrag z.B. nach dem Laufzeitende für eine lebenslange Rente – ebenfalls in Form einer Versicherung, der Canada Life Garantie Investment Rente – eingesetzt wird, potenziert sich der Mehrwert: Bei einer Investitionssumme von 324.000 Euro verzichtet AVL auf Abschlussprovisionen von 15.390 Euro, so dass sich durch die Vermittlung über AVL die garantierte Rente bei einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren noch einmal um 687,84 Euro im Jahr erhöht. Insgesamt entsteht im exemplarisch dargestellten Fall somit für den Kunden bei AVL durch den Wegfall des Provisionsabgabeverbots ein Plus von 29.390 Euro für Altersvorsorge und Vermögen – zusammengesetzt aus einem Mehrwert von 14.000 Euro in der Lebensversicherung und einer eingesparten Provision von 15.390 Euro bei der lebenslangen Rente.