Es ist das Geschäftsprinzip von AVL, auf Anlageberatung zu verzichten und Abschlussprovisionen an die Kunden weiterzugeben. Meist werden sie erst gar nicht berechnet oder, wenn der Anbieter keine andere Wahl lässt, später erstattet. Erst kürzlich setzte das Unternehmen im schwäbischen Weinstadt (bei Stuttgart) in einem Rechtsstreit mit der Finanzaufsicht BaFin durch, auch bei Lebensversicherungsverträgen das Vermittlerhonorar an die Kunden abgeben zu dürfen.
Bei Riester- oder Rürup-Fondssparplänen praktiziert AVL das schon länger: Die Abschlusskosten von bis zu 5,5 Prozent der Einzahlung, auch "Ausgabeaufschlag" genannt, werden ein Mal im Jahr in einer Summe den Kunden gutgeschrieben. Ein Rechenbeispiel: Zahlt zum Beispiel ein Riester-Sparer monatlich 100 Euro ein, werden bei fünf Prozent Ausgabeaufschlag nur rund 95 Euro tatsächlich für den Anteilskauf verwendet. Die Differenz behält normalweise der Vermittler als regelmäßig neu anfallende Abschlussprovision. AVL indes erstattet den gesamten Ausgabeaufschlag, sodass 100 Prozent der Einzahlung tatsächlich gespart werden können.
Provisionsgutschrift zur freien Verfügung
Was der Altersvorsorge-Sparer mit der Gutschrift unternimmt, bleibt ihm überlassen: "Das Geld kann weiter investiert oder für Konsumzwecke verwendet werden" sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange. Steuerlich ist Folgendes zu beachten:
Riester-Rente: Erhält der Sparer eine Provisionsgutschrift, so ändert das nichts an der Förderung des Vertrages. Die Provisionsgutschrift gilt als vorgezogene Rentenauszahlung, die bis zu 102 Euro im Jahr (Werbungskosten-Pauschale) steuerfrei bleibt. Darüber hinaus gehende Beträge sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Rürup-Rente: Die Provisionsgutschrift ist steuerfrei, mindert aber die steuerliche begünstigte Einzahlung, wenn das Geld nicht reinvestiert wird.
Wird der Riester- oder Rürup-Fondssparplan, wie üblich, über Jahrzehnte bespart, macht die Provisionsgutschrift ein kleines Vermögen aus. Werden zum Beispiel 30 Jahre lang monatlich 100 Euro gespart, so ergibt sich bei fünf Prozent Ausgabeaufschlag und sechs Prozent Wertentwicklung p.a. ein Fondsvermögen von rund 93.300 Euro. Ohne Ausgabeaufschlag würde sich indes ein Fondsvermögen von rund 98.000 Euro ergeben - eine Differenz von fast 5.000 Euro.
Nach Ansicht von AVL-Geschäftsführer Uwe Lange sollten Fondssparer generell auf günstige Kosten achten, egal ob mit oder ohne staatlicher Förderung. "Die Börsenentwicklung lässt sich nicht vorhersagen - gesparte Kosten sind aber in jedem Fall ein verlässlicher Gewinn für den Anleger." AVL bietet rund 16.500 Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag. Zudem können die Fondsanteile in den meisten Fällen ohne Transaktionsgebühren ge- und verkauft sowie ohne Depotkosten verwahrt werden.(AVL)