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Vermögenswirksame Leistungen - Ausweitung der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024

Die Einkommensgrenzen beim zu versteuernden Jahreseinkommen für die Arbeitnehmer-Sparzulage werden ab dem 01.01.2024 auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben.

Die Anpassung erfolgt im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, dessen Ziel es ist, Existenzgründungen zu erleichtern und die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auszubauen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, die Unternehmen ihren Arbeitnehmern entweder als Arbeitgeberzuschuss zum Arbeitslohn gewähren oder aus dem Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer bestimmten Sparvertrag einzahlen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage bei einem VL-Fondssparplan beträgt 20 Prozent auf einen jährlichen Sparbetrag von 400 Euro.

VL-Fondssparen ohne Ausgabeaufschlag

Alle Angaben ohne Gewähr.

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