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Rürup-Rente (Basisrente) 2023 - Rentenbeiträge voll absetzbar

Beiträge zur Rentenversicherung sind ab 2023 bis zum Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent absetzbar.
Nach dem ursprünglichen Stufenplan war der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben erst ab 2025 vorgesehen. Die Vorverlegung der vollständigen Absetzbarkeit ab 2023 ist ein Bestandteil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen 2023 ist 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete.

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Dies ist keine Anlageempfehlung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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