Die Abfindungsgrenze für Kleinbetragsrenten bleibt im Jahr 2022 bei 32,90 EUR monatlicher Rente.
Eine Abfindung in Form einer einmaligen Auszahlung kommt dann in Betracht, wenn der monatliche Rentenanspruch aus einem Riester-Vertrag gering - unter der oben genannten Abfindungsgrenze - ist.
Diese förderunschädliche Auszahlung wird durch § 93 Abs. 3 Einkommensteuergesetz ermöglicht. Für die steuerpflichtige Abfindungszahlung kann die sogenannte Fünftelungsregelung in Anspruch genommen werden. Durch diese Regelung wird die Wirkung der Steuerprogression gebremst und somit die Steuerbelastung gemindert.
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