Für thesaurierte Erträge aus Investmentfonds fällt für das Steuerjahr 2021 keine Vorabpauschale an.
Hintergrund hierfür ist der von der Bundesbank veröffentlichte negative Basiszins in Höhe von -0,45 Prozent. Der daraus resultierende negative Basisertrag von -0,315 Prozent sorgt dafür, dass die Steuervorbelastung (Vorabpauschale), welche zum 01.01.2022 anfallen würde, ausbleibt.
Trotz negativem Basisertrag wird die Vorabpauschale nicht negativ und es erfolgt auch keine Steuererstattung. Der tatsächlich thesaurierte Ertrag bleibt bei einer Veräußerung weiterhin steuerpflichtig.
Somit handelt es sich nicht um einen Steuervorteil oder ein Steuerverzicht des Fiskus sondern "nur" um einen Wegfall der vorweggenommenen Besteuerung für das Jahr 2021.